Förderung zur Erhöhung des Entgelts für Pflegepersonal
Förderung zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in der Steiermark durch bundesseitige Zweckzuschüsse. Anträge online möglich ab 28.11.2022 bis zur Ausschöpfung des Budgets.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient der Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sowie dem Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetz, um eine bessere Bezahlung zu gewährleisten und Zusatzleistungen durch Kompetenzverschiebungen abzudecken.
Förderfähige Ausgaben
- Außerordentliche Entgelterhöhungen des Entgelts für Pflege- und Betreuungspersonal
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Entgeltgestaltende Vorschriften verpflichten den Förderungsnehmer zur Auszahlung einer außerordentlichen Entgelterhöhung.
- Förderung richtet sich an Pflege- und Betreuungspersonal gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) und Steiermärkischem Sozialbetreuungsberufegesetz (StSBBG).
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Entgeltgestaltende Vorschriften (z.B. Kollektivverträge, Satzungen)
- Beschäftigtenliste mit Nachweis der ausgewiesenen Kosten
- Abrechnungsunterlage
- Schriftliche Bestätigung über erfolgte Zahlungen
Beschreibung
Förderung zur Erhöhung des Entgelts für Pflege- und Betreuungspersonal in der Steiermark
Diese Initiative zielt darauf ab, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in der Steiermark zu unterstützen, die verpflichtet sind, außerordentliche Entgelterhöhungen für Pflege- und Betreuungspersonal gemäss Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sowie Steiermärkischem Sozialbetreuungsberufegesetz umzusetzen. Der Bund stellt dazu Zweckzuschüsse bereit, die durch das Land Steiermark ausgezahlt werden. Damit sollen bestehende Gehaltsunterschiede ausgeglichen, zusätzliche Verantwortungsübernahmen abgegolten und eine attraktive Vergütung im Pflege- und Betreuungsbereich langfristig gefördert werden.
Förderumfang und Antragsmodalitäten
Die Förderung übernimmt 100 % der durch entgeltgestaltende Vorschriften bedingten Mehrkosten für außerordentliche Entgelterhöhungen. Antragsberechtigt sind alle Träger von Sachleistungen im Pflege- und Betreuungsbereich. Förderfähig sind ausschliesslich die gezahlten Mehrvergütungen laut Kollektivverträgen oder Satzungen. Zur Einreichung sind Nachweise wie die einschlägigen Vorschriften, eine Beschäftigtenliste mit ausgewiesenen Kosten, eine Abrechnungsunterlage sowie eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Zahlungen vorzulegen. Die Antragstellung erfolgt online ab dem 28. November 2022 und ist bis zur vollständigen Mittelabrufung möglich. Dieses Förderangebot bietet eine wirksame Unterstützung, um qualifiziertes Personal nachhaltig zu binden und eine verbesserte Vergütung für Pflege- und Betreuungskräfte sicherzustellen.
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