Förderung zur Errichtung von regionalen Sport- und Freizeitanlagen
Förderung zur Errichtung und Erneuerung regionaler Sport- und Freizeitanlagen in Vorarlberg mit Zuschüssen von 15% bis 10% der förderbaren Kosten (max. 650.000 €). Anträge sind vor Projektbeginn laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Förderung ist die Unterstützung der Errichtung und Erneuerung regionaler Sport- und Freizeitanlagen in Vorarlberg, um die Attraktivität des Freizeit- und Erholungsangebotes zu steigern, die Infrastruktur und Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern sowie Umwelt- und Ressourcenschutz zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Bau und Errichtung von Sport- und Freizeitanlagen
- Planungs- und Genehmigungskosten
- Anschaffung technischer Ausrüstungen und Anlagen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen in gastronomische Bereiche
- Investitionen in Aufstiegshilfen
- Laufende betriebliche Aufwendungen
- Projekte ohne nachgewiesene Finanzierbarkeit
- Ersatzinvestitionen für bestehende Geräte
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt an regional bedeutsamem Standort mit regionalem Charakter
- Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur und Lebensqualität der Bevölkerung
- Anlage muss vielfach nutzbar, attraktiv und am regionalen Freizeit- und Sportbedarf orientiert sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Genaue Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung und Finanzierungsplan
- Notwendige rechtliche Genehmigungen
- Antragsformular
Beschreibung
Die Förderung zur Errichtung von regionalen Sport- und Freizeitanlagen in Vorarlberg unterstützt Gemeinden, Gemeindeverbände, Unternehmen, Interessenverbände sowie andere Vereine bei der Neuanlage und Modernisierung von Sport- und Freizeitstätten. Ziel ist es, die Attraktivität des regionalen Freizeitangebots zu steigern, die Infrastruktur zu stärken und die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern. Dabei wird ein Zuschuss in Höhe von 15 % der förderbaren Kosten bis zu einem Investitionsvolumen von 3 Mio. € gewährt; für weitere förderfähige Ausgaben bis zu insgesamt 5 Mio. € beträgt die Förderquote 10 %, maximal jedoch 650.000 €. Anträge können fortlaufend vor Projektbeginn eingereicht werden.
Voraussetzung ist ein Projekt an einem Standort mit regionaler Bedeutung, das einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Förderung von Umwelt- und Ressourcenschutz leistet. Die Anlage muss vielfach nutzbar, attraktiv gestaltet und am regionalen Freizeit- und Sportbedarf ausgerichtet sein. Förderfähige Ausgaben umfassen Bau- und Errichtungskosten, Planungs- und Genehmigungskosten sowie technische Ausrüstungen. Nicht förderfähig sind Investitionen in gastronomische Bereiche, Aufstiegshilfen, laufende betriebliche Aufwendungen, Projekte ohne nachgewiesene Finanzierbarkeit und Ersatzinvestitionen für bereits vorhandene Geräte. Zur Antragstellung sind eine genaue Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostenaufstellung mit Finanzierungsplan, erforderliche rechtliche Genehmigungen sowie das ausgefüllte Antragsformular einzureichen. Die Leistungsbewertung erfolgt anhand der Endabrechnung, die Auszahlung erfolgt in drei Raten gemäß Baufortschritt.