Förderung zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur Vorarlbergs
Förderung für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe in Vorarlberg zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Zuschuss von 8 % der Investitionskosten plus bis zu 4 % Boni. Anträge unbegrenzt vor Projektbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen in Industrie, Gewerbe oder produktionsnahe Dienstleistungen am Standort Vorarlberg zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, Verfahrens- und Produktinnovationen sowie zur Verbesserung von Material- und Energieeffizienz.
Förderfähige Ausgaben
- Bauliche Investitionen
- Maschinen und Einrichtungen
- Immaterielle Investitionen (Planungs-, Organisations-, Kontrollinstrumente)
- Engineering-Dienstleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb unbebauter Grundstücke
- Errichtung und/oder Kauf von Betriebsgebäuden
- Ankauf von Kraftfahrzeugen aller Art
- Ankauf gebrauchter Maschinen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit zur Sparte Industrie, Gewerbe oder produktionsnahe Dienstleistungen der Wirtschaftskammer Vorarlberg
- Unternehmensstandort in Vorarlberg
- Unabhängigkeit (weniger als 25 % Fremdbeteiligung)
- Investitionskosten übersteigen das Doppelte der durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre
- Mindesteinsatz förderbarer Investitionskosten: € 200.000 (bzw. € 100.000 für KMU)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Genaue Projekt- und Unternehmensbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung
- Kreditwirtschaftliche Stellungnahme des Kreditinstituts
- Bilanzanalysen der letzten 3 Geschäftsjahre
- Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
Bewertungskriterien
- Erfüllung von Kriterien wie Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze
- Innovationsgehalt der Investition
- Ressourcen- und Energieeinsparungen (Umweltbonus)
Beschreibung
Die „Förderung zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur Vorarlbergs“ richtet sich an Unternehmen der Sparten Industrie, Gewerbe und produktionsnahe Dienstleistungen mit Sitz in Vorarlberg. Als Zuschuss von 8 % der förderfähigen Investitionskosten bietet das Programm zusätzlich bis zu 4 % Boni für umwelt- und ressourcenschonende Projekte sowie für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Gefördert werden bauliche Investitionen, Maschinen und Einrichtungen, immaterielle Investitionen (z. B. Planungs-, Organisations-, Kontrollinstrumente) und Engineering-Dienstleistungen. Voraussetzung ist, dass die Investitionskosten das Doppelte der durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre übersteigen und mindestens 200.000 € (bzw. 100.000 € für KMU) betragen. Nicht förderfähig sind unbebaute Grundstücke, Betriebsgebäude, Kraftfahrzeuge und gebrauchte Maschinen.
Unternehmen müssen vor Projektbeginn einen vollständigen Antrag einreichen, inklusive Projektbeschreibung, detaillierter Kostenaufstellung, kreditwirtschaftlicher Stellungnahme, Bilanzanalysen der letzten drei Geschäftsjahre sowie Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein. Die Bewertung erfolgt nach Kriterien wie Schaffung von Arbeitsplätzen, Innovationsgehalt und Energieeffizienz. Nach positiver Entscheidung erfolgt die Auszahlung gegen Rechnungszusammenstellung und Bestätigung der zweckmäßigen Mittelverwendung. Die Förderung ist zeitlich unbefristet verfügbar und unterstützt gezielt Vorhaben zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigung, Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie zur Verbesserung der Energie- und Materialeffizienz am Standort Vorarlberg.