Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)
Zuschüsse für Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtliche Träger zum flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in unterversorgten Gebieten. Förderquote 50–70 %, maximale Projektfördersumme 100 Mio. EUR. Anträge im Rahmen gesonderter Förderaufrufe möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Bund unterstützt den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in Gebieten, in denen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Privatwirtschaft nicht möglich ist, und schließt damit Wirtschaftslücken bei Telekommunikationsunternehmen.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung passiver Infrastrukturen (z. B. Glasfaserstrecken)
- Planungsleistungen
- Beratungsleistungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinden beziehungsweise Stadtstaaten im Projektgebiet
- Rechtlich selbständige Bezirke in Städten
- Landkreise
- Kommunale Zweckverbände
- Andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse nach Landesrecht
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Bewertungskriterien
- Nachholbedarf
- Synergienutzung/Schließung verbleibender Versorgungslücken
- Digitale Teilhabe im ländlichen Raum
- Interkommunale Zusammenarbeit
Beschreibung
Die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) fördert den flächendeckenden Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in Gebieten, in denen ein privater Ausbau nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Stadtstaaten, Landkreise, kommunale Zweckverbände sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft. In unterversorgten Regionen werden passive Infrastrukturen, Planungs- und Beratungsleistungen mit einer Förderquote von 50 % bis 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt. Pro Projekt sind Fördermittel bis zu 100 Mio. EUR möglich. Eine höhere Quote gilt für Kommunen mit geringer Wirtschaftskraft, um die digitalen Versorgungslücken gezielt zu schließen und die gleichwertige Teilhabe aller Regionen voranzutreiben. Anträge werden im Rahmen gesonderter Förderaufrufe eingereicht, die Fristen je nach Aufruf variieren.
Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem den Bau von Glasfaserstrecken, die Errichtung passiver Netze sowie detaillierte Planungs- und Fachberatungen zur Qualitätssicherung. Die Bewertung der Vorhaben erfolgt anhand eines bundeseinheitlichen Kriterienkatalogs mit den Schwerpunkten Nachholbedarf, Synergienutzung, digitale Teilhabe im ländlichen Raum sowie interkommunale Zusammenarbeit. Projektträger sind für bestimmte Bundesländer die PwC GmbH WPG sowie die aconium GmbH, die die Antragstellenden in allen Verfahrensschritten begleiten. Eine Kombination mit weiteren Bundes- oder EU-Fördermitteln ist möglich, wodurch eine flexible Finanzierung maßgeschneiderter Gigabit-Lösungen gewährleistet wird.
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