Förderung (Zuschüsse) der Hessischen Kulturstiftung
Die Hessische Kulturstiftung unterstützt landesweit Projekte gemeinnütziger Institutionen in Kunst und Kultur. Museen, Bibliotheken und Archive können Zuschüsse u.a. für wissenschaftliche Bearbeitung, Dokumentation und Präsentation sowie Ankäufe von Kunstobjekten und Kulturgütern beantragen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten gemeinnütziger Institutionen in Hessen in den Bereichen Kunst und Kultur – insbesondere Museen, Bibliotheken und Archive – durch Zuschüsse für wissenschaftliche Bearbeitung, Dokumentation, Präsentation, Ausstellungen, Publikationen und Ankäufe herausragender Kunstobjekte und Kulturgüter.
Förderfähige Ausgaben
- Wissenschaftliche Bearbeitung
- Dokumentation und Präsentation
- Ankauf von Kunstobjekten und Kulturgütern
- Publikationen
- Ausstellungsprojekte
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag in Schriftform
- Frühzeitige Antragstellung vor Projektbeginn
- Antragstellung an den Vorstand der Hessischen Kulturstiftung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Dokumentationsmaterial
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Gutachten bei Ankäufen
- Finanzplan-Vorlage
Bewertungskriterien
- Bedeutung des Kunstobjekts im Museumskonzept
- Klarheit der Provenienz
- Gutachterliche Stellungnahmen
Beschreibung
Seit 1988 fördert die Hessische Kulturstiftung landesweit gemeinnützige Institutionen in Hessen und unterstützt damit insbesondere Museen, Bibliotheken und Archive bei fachlichen und sammlungsergänzenden Vorhaben. Gefördert werden unter anderem wissenschaftliche Bearbeitungen, die Dokumentation und Präsentation von Beständen, Publikationen sowie Ausstellungsprojekte. Darüber hinaus ermöglicht die Stiftung Ankäufe herausragender Kunstobjekte und Kulturgüter zur Bereicherung bestehender Sammlungen. Mit einer Gesamtförderquote zwischen 33 % und 50 % werden Projekte anteilig als Drittelfinanzierung oder zur Deckung eines Fehlbedarfs unterstützt. In den vergangenen drei Jahrzehnten sind auf diese Weise rund 690 Projekte mit etwa 46 Mio. Euro co-finanziert worden.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist ein schriftlich ausgearbeiteter Antrag an den Vorstand der Stiftung, der frühzeitig vor Projektbeginn eingereicht wird. Eingereicht werden müssen eine ausführliche Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan (mit vorgegebener Vorlage), Dokumentationsmaterial sowie – bei Ankäufen – zwei unabhängige Gutachten und Nachweise zur klaren Provenienz. Die Richtlinien für Antragstellende stehen als Download auf der Webseite bereit. Da keine Nachfinanzierung gewährt wird, empfiehlt es sich, die Unterlagen gründlich vorzubereiten und alle formalen Vorgaben einzuhalten. Mit dieser kontinuierlichen Förderung eröffnet die Hessische Kulturstiftung gemeinnützigen Einrichtungen in Hessen nachhaltige Möglichkeiten, das kulturelle Erbe wissenschaftlich aufzuarbeiten und der Öffentlichkeit präsentabel zu machen.
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