Förderungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen) zur Realisierung von Umweltschutzmaßnahmen
Die Stadt Wien fördert im Rahmen ihrer budgetären Möglichkeiten Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen mit starkem Bezug zur Stadt Wien. Anträge können laufend gestellt werden, die Förderung erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung umweltspezifischer Projekte und Aktivitäten in Wien zur Sicherung und Steigerung des Gemeinwohls im Umwelt- und Klimaschutz.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Fahrt- und Reisekosten (in Ausnahmefällen)
- Gemeinkosten (wenn unmittelbar erforderlich)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Repräsentationskosten
- Gastgeschenke und Trinkgelder
- Gutscheine
- Öffentliche Abgaben und Gebühren
- Entgangene Gewinne
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektbezug zu Umweltschutz
- Bezug zum Stadtgebiet Wien
- Keine Gewinnerzielungsabsicht
- Erfüllung formaler, inhaltlicher und finanzieller Kriterien der MA 22
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antrag über Formularserver
- Name der Institution und Firmenbuchnummer
- Kontaktdaten und Ansprechperson
- Unternehmens- oder Vereinszweck
- Vertretungsbefugte Organe
- Bankverbindung
- Vorsteuerabzugsberechtigung
- Finanzplan (Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung)
- Strafregisterauszug
- Einverständniserklärung und Lichtbildausweis (wenn nicht digital signiert)
- Statuten bzw. Gesellschaftsvertrag und aktueller Registerauszug
- Jahresabschluss bzw. Vermögensübersicht
Bewertungskriterien
- Umwelt- und Klimaschutzbezug
- Bezug zur Stadt Wien (inhaltlich, institutionell oder geographisch)
- Öffentliches Interesse und Synergien
- Budgetäre Notwendigkeit
Beschreibung
Die Stadt Wien bietet mit den „Förderungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen) zur Realisierung von Umweltschutzmaßnahmen“ eine kontinuierlich verfügbare Zuschussmöglichkeit für Projekte mit klarem Bezug zum Wiener Stadtgebiet. Ziel ist die finanzielle Unterstützung umweltspezifischer Aktivitäten und Investitionen, die das Gemeinwohl im Umwelt- und Klimaschutz sichern und steigern. Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeffizienz, zum Naturschutz und zum Klimaschutz. Die Laufzeit eines Projekts ist auf zwölf Monate begrenzt, die maximale Fördersumme beträgt EUR 250.000 pro Einzelförderung. Förderfähig sind insbesondere Personal- und Sachkosten sowie Fahrt- und Reisekosten in Ausnahmefällen, während Repräsentationskosten, Gutscheine, öffentliche Abgaben, entgangene Gewinne und kalkulatorische Kosten ausgeschlossen bleiben. Die Magistratsabteilung 22 – Umweltschutz prüft alle Anträge nach formalen, inhaltlichen und budgetären Kriterien und entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel jeweils für das Kalenderjahr.
Interessiert sind gemeinnützige Organisationen, KMU in jeder in Österreich zulässigen Rechtsform (ohne Finanzunternehmungen) sowie natürliche Personen ab 18 Jahren ohne Gewinnerzielungsabsicht. Antragsvoraussetzungen sind der eindeutige Umweltschutzbezug, der institutionelle oder geografische Bezug zu Wien sowie die Erfüllung der Förderrichtlinien der MA 22. Bewertet werden Umwelt- und Klimaschutzbezug, öffentliches Interesse, Synergien mit bestehenden Vorhaben und die budgetäre Notwendigkeit. Der Antrag erfolgt laufend über ein Online-Formular und muss u. a. Finanzplan, Organisationseintrag, Nachweis der Gemeinnützigkeit, Bankverbindung, Strafreregisterauszug und Jahresabschluss enthalten. Sobald die Fördervereinbarung unterzeichnet ist, werden die Mittel auf das angegebene Konto überwiesen. Rückfragen und Genehmigungen erfolgen ausschließlich schriftlich über die Stadt Wien – Umweltschutz (MA 22).
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