Zuschuss

Förderungen der Herbert Funke-Stiftung

Gemeinnützige Stiftung fördert Projekte für sehbehinderte und blinde Menschen in den Bereichen Gesundheit, Wissenschaft und Forschung sowie Kunst und Kultur. Anträge jederzeit möglich, mindestens 4 Wochen vor Projektbeginn.

Gesundheit Wissenschaft Kultur Medien Musik Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung von Projekten für sehbehinderte und blinde Menschen zur Verbesserung ihrer Lebenssituation und zur Umsetzung gemeinnütziger Vorhaben in den Bereichen Gesundheit, Wissenschaft und Forschung sowie Kunst und Kultur.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Förderung von behindertengerechten PKWs

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Formloser Förderantrag
  • Einreichung eines detaillierten Kosten- und Finanzierungsplans
  • Projektbeschreibung und Zeitplanung
  • Bei Projektförderungen: Kostenvoranschläge und ggf. schriftliche Bankauskünfte
  • Zwischenbericht (z. B. halbjährlich) und Abschlussbericht
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Zeitplanung
  4. Kostenvoranschläge
  5. Schriftliche Bankauskünfte (ggf.)
  6. Zwischenbericht
  7. Abschlussbericht
  8. Fragebogen für Antragsteller
  9. Einkommensnachweis
  10. Augenärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate)

Beschreibung

Die Herbert Funke-Stiftung unterstützt bundesweit Projekte und Vorhaben, die das Leben sehbehinderter und blinder Menschen nachhaltig verbessern. Als gemeinnützige Stiftung fördert sie seit 1996 Initiativen in den Bereichen Gesundheit, Wissenschaft & Forschung sowie Kunst & Kultur und richtet sich an Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen. Anträge können fortlaufend gestellt werden; Voraussetzung ist jedoch ein Eingang mindestens vier Wochen vor Projektbeginn. Im Fokus stehen innovative Konzepte und gemeinnützige Maßnahme, die gezielt auf die Bedürfnisse der Zielgruppe eingehen und deren Teilhabe sowie Lebensqualität erhöhen.

Förderberechtigt sind Antragsteller:innen, die einen formlosen Antrag samt detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan, Projektbeschreibung und Zeitplanung einreichen. Bei Projektförderungen sind zusätzlich Kostenvoranschläge und gegebenenfalls schriftliche Bankauskünfte vorzulegen. Sehbehinderte und blinde Antragsteller:innen reichen bitte außerdem einen Fragebogen, Einkommensnachweis und ein aktuelles augenärztliches Attest (nicht älter als drei Monate) ein. Während der Förderphase sind halbjährliche Zwischenberichte sowie ein Abschlussbericht verpflichtend. Ausgeschlossen von der Förderung sind Ausgaben für behindertengerechte PKWs. Mit ihrem kontinuierlichen Zuschussangebot leistet die Herbert Funke-Stiftung einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit und unterstützt nachhaltige Initiativen, die das Gemeinwohl im Blick behalten.

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