Zuschuss

Förderungen der Sparkassen-Stiftung Limburg-Weilburg

Gemeinnützige Vereine und öffentliche Institutionen im Landkreis Limburg-Weilburg können zweimal jährlich Zuwendungen für Projekte in Wissenschaft, Bildung, Kultur, Umwelt, Soziales und Sport beantragen. Anträge jeweils bis zum 15. Februar und 15. August.

Bildung Kultur Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Umwelt-/Naturschutz Kinder und Jugendliche Soziales Gesundheit Sport

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinwohlorientierter Projekte in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Völkerverständigung, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Heimat- und Brauchtumspflege, Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen sowie gemeinnützige Tätigkeiten in Sportvereinen im Landkreis Limburg-Weilburg.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bau von Vereinsheimen und Sportstätten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Landkreis Limburg-Weilburg
  • Gemeinnütziger Verein oder öffentliche Institution
  • Beachtung der Förderrichtlinien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterzeichneter Förderantrag
  2. Förderrichtlinien

Beschreibung

Die Sparkassen-Stiftung Limburg-Weilburg unterstützt zweimal jährlich gemeinwohlorientierte Vorhaben im Landkreis Limburg-Weilburg mit finanziellen Zuschüssen. Förderberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Organisationen, Vereine und öffentliche Institutionen mit Sitz in der Region Hessen. Projekte aus den Bereichen Forschung & Innovation, Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Völkerverständigung, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Heimat- und Brauchtumspflege, Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen sowie gemeinnützige Sportaktivitäten werden gezielt gefördert. Fördersummen werden in der Frühjahrssitzung (Antragsfrist 15. Februar) und Herbstsitzung (Antragsfrist 15. August) vergeben, um eine zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten.

Für die Antragstellung sind ein unterzeichneter Förderantrag und die Beachtung der Förderrichtlinien erforderlich. Der Aufbau von Vereinsheimen oder Sportstätten ist hingegen ausgeschlossen, da hierfür öffentlich verfügbare Mittel vorgesehen sind. Ziel der Unterstützung ist die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und die Förderung zukunftsweisender Ideen, die nachhaltig zum Gemeinwohl beitragen. Mit einem Stiftungskapital von 1 Mio. Euro fördert das Gremium seit 2008 regionale Initiativen und Honorierung von Projekten, die durch eine aussagekräftige Projektbeschreibung, klare Finanzplanung und transparente Mitwirkendenstruktur überzeugen. Das Auswahlverfahren erfolgt durch das Kuratorium der Stiftung, das in regelmäßigen Sitzungen über die Vergabe entscheidet. Gemeinnützige Akteur:innen im Landkreis profitieren von schneller Mittelzuteilung und einer partnerschaftlichen Begleitung zur Umsetzung ihrer Vorhaben.

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