Zuschuss

Förderungen für Publikationen zu Themen der Inneren Sicherheit

Das Bundesministerium für Inneres vergibt fortlaufend Förderungen für Druckwerke und wissenschaftliche Publikationen zu Handlungsfeldern wie Innere Sicherheit und Gewaltschutz. Förderung für Bücher, Broschüren und Journale möglich. Anträge jederzeit möglich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Wissenschaft Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Projektstart ab: 01.01.2024

Förderziel

Förderung von Druckwerken und wissenschaftlichen Publikationen, die im Kontext der Inneren Sicherheit, des Gewaltschutzes und des gesellschaftlichen Zusammenhalts stehen.

Förderfähige Ausgaben

  • Herstellungs- und Druckkosten
  • Lektorats- und Übersetzungskosten
  • Layout- und Satzkosten
  • Wissenschaftliche Recherchekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten
  • Anschaffung von Immobilien
  • Aufwandsentschädigungen ohne Projektbezug

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftliches Förderungsansuchen gemäß BMI-Musterformular
  • Abschluss eines Förderungsvertrages auf Basis der ARR 2014
  • Publikationsprojekt mit Themenbezug Innere Sicherheit oder Gewaltschutz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsansuchen gemäß BMI-Muster
  2. Finanzplan gemäß BMI-Muster
  3. Projektbeschreibung (Leistungsplan)
  4. Zeitplan

Bewertungskriterien

  • Bezug zur Förderstrategie des BMI
  • Innovations- und Wissenschaftsgehalt
  • Nachhaltige Wirkung im Themenfeld Innere Sicherheit

Beschreibung

Das Bundesministerium für Inneres unterstützt Autor:innen, Herausgeber:innen und wissenschaftliche Institutionen bei der Publikation von Fachwerken im Themenfeld Innere Sicherheit und Gewaltschutz. Gefördert werden Druckwerke wie Bücher, Broschüren und Journale, die sich mit gesellschaftlichem Zusammenhalt, Strafrecht, Kriminologie oder der Prävention von Gewalt, Kriminalität und Extremismus befassen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Wien. Eine schriftliche Einreichung gemäß BMI-Musterformular und der Abschluss eines Förderungsvertrages auf Basis der ARR 2014 sind Voraussetzung. Förderfähige Ausgaben umfassen Herstellungs-, Druck-, Lektorats-, Übersetzungs- sowie Layout- und wissenschaftliche Recherchekosten; rückwirkende Kosten und Immobilieninvestitionen gelten als nicht förderfähig.

Anträge können jederzeit eingereicht werden; es besteht keine Fristbindung. Erforderliche Unterlagen sind das schriftliche Förderungsansuchen, der Finanzplan, eine Projektbeschreibung (Leistungsplan) und ein Zeitplan. Die Bewertung erfolgt nach strategischem Bezug, Innovationsgehalt und Nachhaltigkeit im Themenfeld Innere Sicherheit. Die Auszahlung der zugesprochenen Zuschüsse richtet sich nach tatsächlichem Bedarf, Nachweis der förderfähigen Ausgaben und Abnahme der Verwendungsnachweise. Mit diesem Programm wird ein Beitrag zur Stärkung der wissenschaftlichen Publikationslandschaft im sicherheitspolitischen Diskurs geleistet.

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