Zuschuss

Förderungen für volksgruppenspezifische Projekte an natürliche Personen

Förderung von Projekten und Veranstaltungen mit slowenischem Volksgruppenbezug in Kärnten. Publikationen und Anschaffungen können ebenfalls gefördert werden. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Gefördert werden Projekte und Veranstaltungen mit slowenischem Volksgruppenbezug zum Zwecke eines möglichst wirkungsvollen Zusammenlebens von Mehrheit und Minderheit im Lande. Weiters werden Publikationen und Ankäufe gefördert.

Förderfähige Ausgaben

  • Projekt- und Veranstaltungskosten
  • Publikationskosten
  • Anschaffungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsformular mit Finanzierungsplan
  • Subventionserklärung und Förderzusage

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Subventionsansuchen und -erklärung
  2. Finanzierungsplan

Beschreibung

Die volksgruppenspezifische Förderung in Kärnten zielt darauf ab, Projekte und Veranstaltungen mit slowenischem Volksgruppenbezug nachhaltig zu unterstützen und so das Zusammenleben von Mehrheit und Minderheit zu bereichern. Insbesondere Vorhaben in den Themenfeldern gesellschaftlicher Zusammenhalt/Demokratie, Kultur, Arbeit & Soziales sowie Kultur & Medien stehen im Fokus. Der Zuschuss ermöglicht sowohl Organisation und Durchführung von Begegnungsformaten als auch Publikationen und Anschaffungen, etwa zur Ausstattung von Kulturinitiativen oder zur Herausgabe von Druckwerken. Gleichzeitig fordert die Maßnahme zu innovativen Konzepten auf, die den Dialog fördern und die Identität der slowenischen Gemeinschaft sichtbar machen.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen der slowenischen Volksgruppe in Kärnten. Ein förmlicher Fristenrahmen existiert nicht: Antragstellende können ihre Unterlagen jederzeit einreichen. Erforderlich sind ein Subventionsansuchen mit Finanzierungsplan sowie eine förmliche Subventionserklärung mit Förderzusage. Förderfähige Ausgaben umfassen Projekt- und Veranstaltungskosten, Publikationskosten sowie Anschaffungskosten von Materialien oder Geräten. Nach Bewilligung erfolgt eine Belegkontrolle und Entwertung der Originalrechnungen im Umfang der gewährten Förderung; ein abschließender Verwendungsnachweis ist fristgerecht vorzulegen. Die rechtliche Basis bildet die Allgemeine Richtlinie für Förderungen aus Landesmitteln. Trägerin der Förderung ist die Abteilung 1 – Landesamtsdirektion des Amts der Kärntner Landesregierung, die Antragstellende individuelle Beratung und Unterstützung bietet. Weitere Informationen und die erforderlichen Formulare stehen jederzeit unter der Referenznummer 1025550 im Transparenzportal sowie auf den Service-Seiten der Landesregierung zur Verfügung.

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