Förderungen im Bereich Darstellende Kunst
Unterstützung bei der Realisierung von Projekten im Bereich der Darstellenden Kunst in der Steiermark. Anträge sind vor Projektbeginn laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung bei der Realisierung von Projekten im Bereich der Darstellenden Kunst (Theater, Tanz, Performance etc.) für Einzelkünstlerinnen und -künstler sowie freie Theater und Ensembles, z. B. Theaterproduktionen, Gastspiele im In- und Ausland, Produktionskostenzuschüsse.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben muss einen Bezug zur Steiermark haben
- Ansuchen muss vor Projektbeginn eingebracht werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung
- Finanzierungsplan
- künstlerischer Lebenslauf
Bewertungskriterien
- Fachliche Beurteilung durch das Kulturkuratorium
Beschreibung
Das Förderprogramm „Darstellende Kunst Steiermark“ unterstützt Einzelkünstler:innen, freie Theatergruppen und Ensembles bei der Umsetzung von Theater-, Tanz- und Performanceprojekten mit klarem Bezug zur Steiermark. Als kontinuierlich geöffnete Zuschussmöglichkeit erlaubt es die Einreichung des Antrages vor Projektbeginn und fördert Produktionen, Gastspiele im In- und Ausland sowie Produktionskosten. Träger:innen können sowohl natürliche Personen als auch gemeinnützige Organisationen und Unternehmen sein, die durch fachliche Begutachtung des Kulturkuratoriums bewertet werden. Ziel des Programms ist es, künstlerische Vorhaben wirkungsvoll zu realisieren, das regionale Kulturleben zu stärken und die steirische Kunstlandschaft national wie international sichtbar zu machen.
Für eine Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine aussagekräftige Projektbeschreibung, detaillierte Kostenaufstellung, Finanzierungsplan und ein künstlerischer Lebenslauf erforderlich. Die Zuwendungsvoraussetzungen schreiben vor, dass das Vorhaben einen deutlichen Steiermark-Bezug aufweist und der Antrag vor Beginn des Förderprojektes bei der Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung eingebracht wird. Nach positiver Bescheidung erfolgt die Auszahlung auf Basis eines schriftlichen Fördervertrages, gefolgt von der Prüfung des Verwendungsnachweises. Die unbefristete Fristgestaltung ermöglicht eine langfristige Projektplanung und trägt dazu bei, zeitlich begrenzte oder räumlich weitreichende Vorhaben flexibel zu unterstützen.
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