Zuschuss

Förderungen im Bereich der Umwelt und Energiebewusstseinsbildung

Zuschüsse für Projekte und Bildungsmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz sowie Energieeffizienz in Oberösterreich. Antrag ist formlos vor Projektbeginn einzureichen.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Bildung für nachhaltige Entwicklung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2012
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Fördersumme: bis zu 20.000 €
Förderquote: 65% (bis 100% im Einzelfall)

Förderziel

Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen, die konkrete Beiträge leisten für die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft, den Schutz der Umwelt, eine effiziente Energienutzung und das Energiesparen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Gemeinkosten bis 25% der anrechenbaren Personalkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investitionen für Gebäude und Grunderwerb
  • Kosten für gesetzlich übertragene Aufgaben
  • Periodische kommerzielle Publikationen
  • Gebühren für Teilnehmer von Veranstaltungen
  • Kosten für Bewirtung/Verpflegung
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
  • Maßnahme muss Umwelt- und Energiebewusstsein in Oberösterreich steigern
  • Zustimmung der Landesexperten erforderlich
  • Anerkennung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF., Förderungsrichtlinien 2022 und Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloser Förderungsantrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweis Förderzusagen
  5. Projektberichte
  6. Kostennachweise
  7. Endabrechnungsblatt
  8. Stundensatzkalkulation/Personalkostenaufstellung

Beschreibung

Das Förderprogramm im Bereich Umwelt- und Energiebewusstseinsbildung in Oberösterreich unterstützt gemeinnützige Organisationen, Vereine, Bildungseinrichtungen sowie öffentliche Stellen bei der Umsetzung von Projekten und Bildungsmaßnahmen, die einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft, zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Steigerung der Energieeffizienz leisten. Anträge können formlos vor Projektbeginn eingereicht werden und sind bei der Abteilung Umweltschutz der Oö. Landesregierung einzureichen. Gefördert werden bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (in Ausnahmefällen bis zu 100 %), wobei eine maximale Fördersumme von 20 000 € pro Vorhaben gilt. Zu den anrechenbaren Ausgaben zählen Personalkosten, Sachkosten sowie Gemeinkosten bis 25 % der Personalkosten. Nicht förderfähig sind unter anderem Investitionen für Gebäude, Grunderwerb, periodische kommerzielle Publikationen und Bewirtungskosten.

Die Maßnahme richtet sich an natürliche und juristische Personen mit Sitz in Oberösterreich, insbesondere Non-Profit-Organisationen, Vereine, konfessionelle Träger, Institute, Schulen und Gemeinden. Voraussetzung ist die volle Anerkennung der Landesrichtlinien sowie die Zustimmung durch Landesexpert:innen. Einreichungsunterlagen umfassen einen formlosen Förderungsantrag, eine ausführliche Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan, Nachweise über weitere Förderzusagen sowie im Anschluss Projektberichte, Kostennachweise, eine Stundensatzkalkulation und das Endabrechnungsblatt. Die kontinuierlich angebotene Förderung zielt darauf ab, das Umwelt- und Energiebewusstsein in allen Altersgruppen nachhaltig zu stärken und innovative Bildungsansätze in Oberösterreich zu verankern.

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