Förderungen im Bereich des Katastrophenschutzes
Finanzielle Unterstützungen an Gemeinden, Feuerwehren und Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes in Oberösterreich zur Beschaffung von Einsatzgeräten, Bau und Umbau von Einsatzzentralen sowie für laufende Aufwendungen. Anträge ohne feste Fristen möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützungen an Gemeinden, Feuerwehren und Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes zur Neu- bzw. Ersatzbeschaffung von Einsatzgeräten und Einsatzfahrzeugen, zum Neu- oder Umbau von Einsatzzentralen sowie zur Deckung laufender katastrophenschutzbezogener Aufwendungen.
Förderfähige Ausgaben
- Neu- und Ersatzbeschaffung von Einsatzgeräten, Einsatzfahrzeugen und Ausrüstung
- Neu- oder Umbau von Einsatzzentralen
- Laufende katastrophenschutzbezogene Aufwendungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erklärung zur Anerkennung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
- Sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Mittel
- Verwendung nur für den bewilligten Förderungszweck
- Rückzahlungspflicht mit Zinsen bei zweckwidrigem Einsatz
- Vorlage von Belegen und gegebenenfalls Finanzierungsplänen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Begründung (formlos)
- Förderungserklärung (Formblatt)
- Belege
- Finanzierungspläne
Beschreibung
Diese Fördermaßnahme bietet Gemeinden, Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz in Oberösterreich eine passgenaue finanzielle Unterstützung. Gefördert wird die Neu- und Ersatzbeschaffung von Einsatzgeräten, Einsatzfahrzeugen und schutzausrüstung sowie der Neu- oder Umbau von Einsatzzentralen. Darüber hinaus können laufende katastrophenschutzbezogene Aufwendungen abgedeckt werden. Als Form der Direktförderung in Form eines Zuschusses ermöglicht das Programm eine bedarfsorientierte Stärkung der Einsatzkapazitäten und trägt zur Erhöhung der regionalen Resilienz bei. Da keine festen Einreichfristen bestehen, können Anträge jederzeit gestellt werden, wodurch kurzfristige Beschaffungen und Infrastrukturanpassungen flexibel realisiert werden können.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Anerkennung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich sowie die sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Mittel im genehmigten Förderungszweck. Bei zweckwidriger Verwendung droht eine Rückzahlungspflicht inklusive Zinsen. Zur Antragseinreichung sind eine formlose Begründung, die ausgefüllte Förderungserklärung, Belege sowie gegebenenfalls Finanzierungspläne beizulegen. Ab einem Förderbetrag von 4.000 € müssen Originalrechnungen vorgelegt und ab 20.000 € Gesamtfinanzierungsnachweise erbracht werden. Diese transparente Struktur gewährleistet eine solide Abwicklung und fördert die Betriebssicherheit aller beteiligten Einheiten im Katastrophenschutz.