Zuschuss

Förderungen im Bereich Literatur

Unterstützung bei Projekten im Bereich der Literatur für Autorinnen und Autoren sowie Verlage in der Steiermark (z.B. Druck- und Produktionskostenzuschüsse, Lesungen, Schreibwerkstätten). Einreichung jederzeit möglich.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Förderung von literarischen Projekten in der Steiermark für Autorinnen und Autoren sowie Verlage zur Deckung von Produktionskosten, Veranstaltungs- und Werkstattkosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Druck- und Produktionskosten
  • Kosten für Lesungen
  • Kosten für Schreibwerkstätten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bezug zur Steiermark
  • Einreichung vor Projektbeginn

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular mit Projektbeschreibung
  2. Kostenaufstellung
  3. Finanzierungsplan
  4. Künstlerischer Lebenslauf

Beschreibung

Die Literaturförderung in der Steiermark bietet Autor:innen und Verlagen eine kontinuierliche Zuschussmöglichkeit zur Realisierung literarischer Vorhaben. Insbesondere werden Projekte mit klarem Bezug zur Steiermark unterstützt, etwa Druck- und Produktionskostenzuschüsse, Lesereihen oder Schreibwerkstätten. Einreichungen sind jederzeit möglich, vorausgesetzt, das Ansuchen wird vor Projektbeginn eingebracht. Ziel der Förderung ist es, die kulturelle Vielfalt zu stärken und die regionale Literaturszene nachhaltig zu beleben. Die Initiative richtet sich gleichermaßen an Einzelkünstler:innen wie an gemeinnützige Institutionen und gewerbliche Verlage, die kreative Buchprojekte oder öffentliche Veranstaltungen mit literarischem Schwerpunkt umsetzen möchten.

Förderfähig sind Ausgaben für Druck und Produktion, Honorare und Raummieten bei Lesungen sowie organisatorische Kosten von Schreibwerkstätten. Für den Antrag sind ein ausgefülltes Formular inklusive Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan sowie ein künstlerischer Lebenslauf vorzulegen. Als Rechtsgrundlage dient das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 in der jeweils geltenden Fassung. Prüfungen des Verwendungsnachweises sorgen für Transparenz und ordnungsgemäße Mittelverwendung. Beratend steht die Abteilung 9 „Kultur, Europa, Außenbeziehungen“ der Steiermärkischen Landesregierung zur Seite, die alle Fragen zu Fördervoraussetzungen und Ablauf beantwortet. Durch die attraktive Zuschussstruktur werden Kreativschaffende dazu ermuntert, innovative literarische Konzepte zu realisieren und die kulturelle Identität der Steiermark zu bereichern.

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