Förderungen Rettungsdienste
Förderungen für anerkannte Rettungsdienste in der Steiermark (u.a. bodengebundener Notarztrettungsdienst, Flugrettungsdienst, Bergrettung, Wasserrettung, Rettungshundebrigade und Höhlenrettung). Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Es werden Förderungen an vom Land Steiermark anerkannte Rettungsdienste, Krankenanstaltenträger und -Gesellschaften, die der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung dienen, insbesondere für den bodengebundenen Notarztrettungsdienst und den Flugrettungsdienst, vergeben. Dazu gehören auch die Bergrettung, Wasserrettung, Rettungshundebrigade und Höhlenrettung.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung der Organisation als Rettungsdienst gemäß Steiermärkischem Rettungsdienstgesetz oder Vorlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Land Steiermark
Beschreibung
Das Förderprogramm richtet sich an vom Land Steiermark anerkannte Rettungsdienstorganisationen, Krankenanstaltenträger:innen und -Gesellschaften sowie Einrichtungen der Bergrettung, Wasserrettung, Rettungshundebrigade und Höhlenrettung. Es ermöglicht die Unterstützung bodengebundener Notarztrettungsdienste und des Flugrettungsdienstes ebenso wie spezialisierter Berg- und Höhlenrettungseinheiten. Als direkte Zuschüsse entlastet diese Förderung gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen von Investitions- und Betriebskosten, um eine flächendeckende Gesundheitsversorgung und schnelle Einsatzbereitschaft zu gewährleisten. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich, eine formelle Anerkennung gemäß Steiermärkischem Rettungsdienstgesetz oder eine vertragliche Vereinbarung mit dem Land Steiermark bildet die zentrale Voraussetzung für die Zuwendung.
Ziel des Programms ist es, kapazitative und technische Ressourcen im Katastrophenschutz sowie im sozialen Gesundheitswesen nachhaltig zu stärken. Leistungsnachweise inklusive Originalrechnungen werden geprüft, und die Einsicht in die Notfalldatenbank der Koordinierungsstelle für Notfall- und Katastrophenmedizin dient der transparenten Abwicklung. Mit dieser Förderung verfolgt das Land Steiermark das übergeordnete Ziel, die Versorgung der Bevölkerung bei medizinischen Notfällen, Unwettergeschehen und Geländeeinsätzen sicherzustellen und die Einsatzqualität kontinuierlich zu erhöhen.