Förderungen zur Altlastensanierung
Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung von Altlasten in Kärnten, insbesondere im Zusammenhang mit Altstoffsammelzentren. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Sicherung und fachgerechte Sanierung von Altlasten, insbesondere im Zusammenhang mit Altstoffsammelzentren, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu minimieren und eine nachhaltige Nutzung der Flächen zu gewährleisten.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Sicherungsmaßnahmen
- Kosten für Sanierungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollständige Angaben zum beabsichtigten Förderansuchen
- Angaben über Förderansuchen zum gleichen Vorhaben bei anderen Rechtsträgern oder Dienststellen
- Vorliegen einer behördlichen Genehmigung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular mit vollständigen Angaben zum Förderansuchen
- Nachweis über Förderansuchen bei anderen Rechtsträgern oder Dienststellen
- Bescheinigung über behördliche Genehmigung
Beschreibung
In Kärnten fördert eine landesweite Initiative Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung von Altlasten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Altstoffsammelzentren liegt. Ziel ist es, Umwelt- und Gesundheitsrisiken nachhaltig zu minimieren und eine zukunftsfähige Nutzung belasteter Flächen zu ermöglichen. Unternehmen, Privatpersonen, öffentlich-rechtliche sowie gemeinnützige Einrichtungen können von direkten Zuschüssen profitieren. Die Förderung erstreckt sich über die Themenfelder Umwelt- und Naturschutz sowie Energieeffizienz und Klimaschutz und zielt auf eine fachgerechte Beseitigung von Altlasten ab, um langfristig den ökologischen Zustand der Region zu verbessern.
Gefördert werden Betreiber:innen und Eigentümer:innen von Altstoffsammelzentren sowie sonstige Rechtsträger:innen in Kärnten, die Investitionen in Sicherungsmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen tätigen möchten. Antragstellende müssen vollständige Angaben zum Förderansuchen machen, Nachweise über etwaige Parallelanträge bei anderen Stellen vorlegen und eine behördliche Genehmigung nachweisen. Einreichungen erfolgen jederzeit und sind zeitlich unbegrenzt möglich. Zur Antragstellung sind das ausgefüllte Formular, der Nachweis über bereits gestellte Förderanfragen und die behördliche Genehmigungsbescheinigung vorzulegen. Die Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination der Kärntner Landesregierung verantwortet die Vergabe der Mittel und unterstützt bei fachlichen Fragen.
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