Fördervorhaben "Gesund aus der Krise II, III und IV"
Unkomplizierter, niedrigschwelliger und kostenloser Zugang zu psychologischen, gesundheitspsychologischen, psychotherapeutischen und musiktherapeutischen Beratungen und Behandlungen für belastete Kinder und Jugendliche in Wien.
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Förderkriterien
Förderziel
Ermöglichung des unkomplizierten, niedrigschwelligen und kostenlosen Zugangs zu klinisch-psychologischen, gesundheitspsychologischen, psychotherapeutischen und musiktherapeutischen Beratungen und Behandlungen für Kinder und Jugendliche, die durch multiple Krisen in ihrer psychischen Gesundheit belastet sind.
Förderfähige Ausgaben
- Klinisch-psychologische Beratungsleistungen
- Gesundheitspsychologische Beratungsleistungen
- Psychotherapeutische Behandlungen
- Musiktherapeutische Behandlungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Qualifikation gemäß geltenden Berufsgesetzen zur Ausübung des Berufs als Psycholog:in bzw. Psychotherapeut:in
- Zusatzausbildung oder Arbeitsschwerpunkt im Bereich Kinder und Jugendliche
- Einhaltung der Berichtspflichten gemäß den Sonderrichtlinien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis Qualifikation
- Berichtspflichten gemäß Richtlinie
- Antragsformular
Beschreibung
Regionale Förderung in Wien – Dieses Fördervorhaben richtet sich an qualifizierte Privatpersonen (Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen, Musiktherapeut:innen) mit Zusatzausbildung oder Arbeitsschwerpunkt im Bereich Kinder und Jugendliche. Im Zentrum stehen klinisch-psychologische, gesundheitspsychologische, psychotherapeutische sowie musiktherapeutische Beratungen und Behandlungen. Der Zuschuss sichert einen kostenlosen, unkomplizierten und niedrigschwelligen Zugang zu professioneller Unterstützung für belastete Heranwachsende, die infolge multipler Krisen (Krieg, Energiekrise, Teuerung, Klimakrise, COVID-19) einen erhöhten Unterstützungsbedarf aufweisen. Förderfähige Ausgaben umfassen sämtliche Leistungen dieser Fachrichtungen. Die Projektlaufzeit erstreckt sich vom 03.04.2023 bis 31.03.2027. Zuwendungsvoraussetzung ist der Nachweis der Berufsausübung gemäß Psychologie- bzw. Psychotherapiegesetz, die Einhaltung verpflichtender Berichtspflichten und die Vorlage des ausgefüllten Antragsformulars. Anträge können jederzeit innerhalb des Förderzeitraums eingebracht werden, wobei nach Bedarf geeignete Dokumente wie Qualifikationsnachweis und Berichtsnachweise beizulegen sind.
Förderziel und Wirkung – Ziel ist die Sicherung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch zeitnahe Zugänge zu Beratung und Behandlung in diversen Settings. Die Mittel werden über den Berufsverband Österreichischer Psycholog:innen (BÖP) in Kooperation mit dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie administriert. Eine Evaluierung prüft die Zielerreichung anhand festgelegter Indikatoren, während risikobasierte Kontrollen validieren, dass Bundesmittel sparsam und zweckgebunden eingesetzt werden. Die Förderung trägt zur Stärkung des Gemeinwohls bei, indem sie vulnerable Zielgruppen unterstützt und präventiv psychische Folgeerkrankungen verhindert. Potenzielle Antragsteller:innen profitieren von der kostenfreien und hybriden Angebotsstruktur (online, telefonisch, persönlich) und leisten so einen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge im Gesundheits- und Sozialbereich.
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