Zuschuss

Fonds für innovative kulturelle Zwischennutzungen

Anschubfinanzierung bis max. 25.000 € für innovative kultur- oder kreativwirtschaftliche Zwischennutzungsprojekte im Stadtgebiet München.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: max. 25.000 € pro Projekt
Förderquote: 50%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Mit dem Fonds sollen temporäre Räume für innovative kulturelle oder kultur-und-kreativwirtschaftliche Zwischennutzungsprojekte in München ertüchtigt und fit gemacht werden – von der Nutzbarkeitsprüfung über Umbau und Kommunikationsmaßnahmen bis zu anteiligen Betriebs- und Nebenkosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Prüfung der Nutzbarkeit von Immobilien
  • Umbaukosten
  • Kommunikationsmaßnahmen
  • anteilige Betriebs- und Nebenkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Öffentliche Gebühren
  • Nettokaltmieten
  • Unbare Eigenleistungen
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Mobiliar und Einrichtungsgegenstände

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Raum im Stadtgebiet München
  • Regelmäßig öffentlich zugänglich
  • Erstgespräch mindestens zwei Monate vor Projektbeginn
  • Projektlaufzeit zwischen 3 und 36 Monaten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Detaillierter Kostenplan
  4. Nutzungsvertrag oder Willenserklärung des Vermieters
  5. De-minimis-Erklärung
  6. Förderantrag
  7. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Öffentlichkeitszugang
  • Wirtschaftliche Tragfähigkeit

Beschreibung

Der Fonds für innovative kulturelle Zwischennutzungen fördert mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 25.000 € kreative Impulse im Stadtgebiet München. Privatpersonen, Unternehmen, Existenzgründer:innen und gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Kultur- und Kreativwirtschaft erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Ziel ist die Ertüchtigung temporär leerstehender Räume durch Nutzbarkeitsprüfungen, bauliche Anpassungen, Kommunikationsmaßnahmen sowie anteilige Betriebs- und Nebenkosten. Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit zwischen drei und 36 Monaten, die mindestens zwei Monate vor Projektbeginn vorgestellt und während der gesamten Dauer regelmäßig öffentlich zugänglich sind. Die öffentliche Zugänglichkeit und die wirtschaftliche Tragfähigkeit bilden dabei zentrale Bewertungskriterien, ergänzt um Innovations- und Nachhaltigkeitsaspekte.

Zur Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie der unterschriebene Nutzungsvertrag oder eine Willenserklärung des Vermieter:innen vorzulegen. Ergänzend muss eine De-minimis-Erklärung eingereicht und ein Erstgespräch mit dem Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft mindestens zwei Monate vor Beginn vereinbart werden. Die Mittel können flexibel für Gutachten, Umbauten, Marketingaktivitäten und einen Teil der Miet- und Nebenkosten eingesetzt werden; einzelne Posten wie öffentliche Gebühren, Nettokaltmieten oder Mobiliar sind jedoch ausgeschlossen. Ein Auswahlgremium aus Vertreter:innen des Kulturreferats und des Kompetenzteams Kultur- und Kreativwirtschaft entscheidet konsensuell über die Vergabe. Projekte entwickeln so temporäre Kulturorte, die nachhaltig Impulse in die Nachbarschaft tragen und das kulturelle Angebot Münchens bereichern.

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