Zuschuss

Forschung und Wissenschaft – Josef und Luise Kraft-Stiftung

Förderung von Forschung und Lehre im Bereich Altenhilfe, Gerontologie und Menschenrechte im Alter. Die Stiftung vergibt Stipendien, Professuren, Preise und initiiert Studien. Anträge können formlos jederzeit eingereicht werden.

Wissenschaft Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Die Josef und Luise Kraft-Stiftung unterstützt zukunftsweisende Projekte aus Forschung und Lehre, die das Thema Altenhilfe, Gerontologie, Menschenrechte im Alter und medizinethische Fragestellungen nachhaltig und wirksam bearbeiten. Gefördert werden Professuren, Promotionsstipendien, Studien, Forschungsprojekte und Preise in Kooperation mit Hochschulen, Instituten und Praxispartnern.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Thema Altenhilfe und seine Aspekte
  • Nachhaltigkeit und Wirksamkeit des Projekts
  • Forschungs- oder Lehrbezug im Bereich Gerontologie

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Zeitplan
  4. Nachweis Nachhaltigkeit und Wirksamkeit

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der Stiftungssatzung
  • Nachhaltigkeit und Wirksamkeit
  • Wissenschaftliche Qualität

Beschreibung

Die Josef und Luise Kraft-Stiftung engagiert sich bundesweit für die Förderung zukunftsweisender Forschung und Lehre im Bereich Altenhilfe, Gerontologie sowie Menschenrechte im Alter. Gefördert werden Hochschulen, Fachhochschulen, Institute, gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen sowie Einzelpersonen, die Projekte mit klarer Forschungs- oder Lehrorientierung entwickeln. Die Stiftung stellt dafür Stipendien, Professuren, Preise und Sachmittel bereit und initiiert eigenständige Studien. Ausschreibungen und Anträge können formlos und jederzeit bei der Stiftung eingereicht werden. Bewertet werden Projekte nach Kriterien wie Übereinstimmung mit der Stiftungssatzung, wissenschaftliche Qualität sowie Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen. Geförderte Vorhaben reichen von Promotionsstipendien zu Themen wie „Menschenrechte im Alter“ und „Altersdiskriminierung“ über interdisziplinäre Forschungsnetzwerke bis hin zu Lehrstühlen für Versorgungsforschung und Ethik in der Medizin für Ältere.

Interessierte Wissenschaftler:innen, Forschungsteams und Bildungseinrichtungen reichen neben einer ausführlichen Projektbeschreibung einen Finanzierungsplan, Zeitplan und Nachweise zur Nachhaltigkeit ein. Die Stiftung setzt auf Kooperation mit Praxispartner:innen, um Ergebnisse unmittelbar wirksam werden zu lassen. Ein besonderer Fokus liegt auf Projekten, die Menschenrechte im Pflegealltag verankern und medizinethische Fragestellungen im Kontext des demografischen Wandels bearbeiten. Preise wie der „Menschenrechtspreis – Menschenrechte und Ethik in der Medizin für Ältere“ honorieren herausragende Praxisinitiativen mit bis zu 3.000 Euro. Regelmäßige Berichte und Abschlussdokumentationen sichern Transparenz und langfristige Wirkung der geförderten Vorhaben.

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