Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Burgenland zur Steigerung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Anträge bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Programms ist die Förderung industrieller und experimenteller Forschung und Entwicklung, die Steigerung der Forschungsquote im Burgenland, die Stärkung der Innovationskraft unserer Unternehmen, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die nachhaltige Schaffung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen und die Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschaftswachstums.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Investitionskosten für Ausrüstung und Instrumente
- Baukosten und Abschreibungen
- Auftragsforschung und Beratung
- Sach- und Materialkosten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Finanzierungskosten
- öffentliche Abgaben und Gebühren
- Ankauf von Bezugsrechten
- Ersatzinvestitionen
- Reparatur und Instandhaltung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte im Burgenland
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Wirtschaftsagentur Antragsformular
- Anhang zum Antrag
- Vorschaurechnung
- Richtlinien
Bewertungskriterien
- Wachstumspotenzial
- Beschäftigungseffekt
- Strukturpolitische Relevanz
- Regionalwirtschaftliche Relevanz
- Güte des Projekts
- Unternehmensgröße
Beschreibung
Das Förderprogramm „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ der Wirtschaftsagentur Burgenland zielt darauf ab, die industrielle und experimentelle Forschung im Burgenland nachhaltig auszubauen. Es unterstützt Unternehmen aller Größenklassen – von kleinsten Betrieben bis hin zu Großunternehmen – sowie Privatpersonen und eingetragene Personengesellschaften mit Betriebsstätte im Burgenland. Die Maßnahme fördert FuE-Vorhaben, die neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen kreieren und marktfähig machen. Dabei richtet sich die Förderung an Projekte mit klarem Anreiz- und Strukturwirkungseffekt, die das Wachstumspotenzial, die regionale Wertschöpfung und den Beschäftigungseffekt stärken. Einreichungen sind bis 31. Dezember 2026 möglich, die Projektdauer beträgt maximal 24 Monate. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass das Vorhaben vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde und alle Fördervoraussetzungen gemäß Landes-Wirtschaftsförderungsgesetz erfüllt sind.
Gefördert werden förderfähige Ausgaben wie Personalaufwendungen, Investitionskosten für Ausrüstung und Instrumente, Baukosten und Abschreibungen, Auftragsforschung und Beratung, Sach- und Materialkosten, Patent- sowie Reisekosten. Nicht förderfähig sind unter anderem Finanzierungskosten, öffentliche Abgaben, Ersatz-, Reparatur- und Instandhaltungskosten sowie der Ankauf von Bezugsrechten. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote zwischen 20 % und 50 % der förderfähigen Projektkosten – bei industrieller Forschung bis zu 50 %, bei experimenteller Forschung bis zu 25 %; KMU erhalten zusätzliche Boni von 10 % bzw. 20 %. Die Antragstellung erfolgt über das offizielle Antragsformular inklusive Projektbeschreibung, Vorschaurechnung sowie den Richtlinienanhang. Die Entscheidungen basieren auf den Kriterien Wachstumspotenzial, Beschäftigungseffekt, struktur- und regionalwirtschaftliche Relevanz sowie Qualität des Projekts und Unternehmensgröße.