Forschungsgruppe Kardiovaskuläre und Neurovaskuläre Erkrankungen
Personenbezogene, strukturinnovative Förderung für exzellente Wissenschaftler:innen zum Aufbau und eigenverantwortlichen Leitung einer Forschungsgruppe in der translationalen kardiovaskulären und neurovaskulären Forschung über fünf Jahre. Antragsfrist: 15.02.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (inkl. Ärztinnen und Ärzten) zum Aufbau und zur eigenverantwortlichen Leitung einer Forschungsgruppe in der translationalen kardiovaskulären bzw. neurovaskulären Forschung, einschließlich präklinischer und klinischer Studien sowie epidemiologischer und genetischer Untersuchungen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten wissenschaftlicher Mitarbeiter:innen
- Technisches Personal
- Sachmittel
Nicht förderfähige Ausgaben
- Overheadkosten
- Stellenkosten der Antragstellenden
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Grundlagenwissenschaftler:innen in der Medizin und verwandter Disziplinen mit klinischem Bezug
- Beschäftigung an einer medizinischen Fakultät in Deutschland
- Nachweis exzellenter wissenschaftlicher Leistungen
- Gesicherte Stellenfinanzierung bis zum Ende des Förderzeitraums
- Antrag innerhalb von 4–10 Jahren nach Promotion als Dr. med. oder bis zu 8 Jahren nach PhD
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Konzeptskizze (max. 3 Seiten)
- Wissenschaftlicher Lebenslauf mit Publikationsliste
- Budget- und Meilensteinplan
- Unterstützungsschreiben der aufnehmenden Klinik/instituts
- Vollantrag nach Auswahlgespräch
Bewertungskriterien
- Wissenschaftliches Profil und Exzellenz der Antragstellenden
- Innovationspotenzial und translationaler Ansatz
- Interdisziplinärer Charakter
- Therapeutische Relevanz
Beschreibung
Die Corona-Stiftung fördert mit dem Programm „Forschungsgruppe Kardiovaskuläre und Neurovaskuläre Erkrankungen“ exzellente Wissenschaftler:innen (inkl. Mediziner:innen) an deutschen medizinischen Fakultäten, um über fünf Jahre eine eigenverantwortlich geleitete Nachwuchsforschungsgruppe aufzubauen. Die Förderung in Höhe von bis zu einer Million Euro unterstützt Personal- und Sachmittel für präklinische und klinische Studien sowie epidemiologische und genetische Untersuchungen an der Schnittstelle zwischen Grundlagen- und Translation – von experimentellen Modellen bis hin zur patientenbezogenen Anwendung. Voraussetzung ist eine gesicherte Stellenfinanzierung, eine Promotion vor 4–10 Jahren (Dr. med.) bzw. 8 Jahren (PhD) und der Nachweis herausragender wissenschaftlicher Leistungen. Bewerber:innen reichen bis zum 15. Februar 2026 eine Konzeptskizze mit Lebenslauf, Publikationsliste, Budget- und Meilensteinplan sowie Unterstützungsschreiben der aufnehmenden Klinik oder des Instituts ein.
Die Auswahl erfolgt in zwei Stufen: Aus maximal sechs Konzeptskizzen werden Vollanträge angefordert, aus denen nach Vortrag vor dem Beirat bis zu zwei Forschungsvorhaben zur Förderung ausgewählt werden. Bewertet werden dabei das wissenschaftliche Profil, das Innovationspotenzial sowie der interdisziplinäre und translationaler Ansatz mit therapeutischer Relevanz. Die aufnehmende Hochschule muss substantielle Eigenleistungen und Freiräume für klinische und wissenschaftliche Tätigkeiten nachweisen. Mit dieser strukturell innovativen, personenbezogenen Förderung will die Corona-Stiftung maßgeblich dazu beitragen, neue Therapieansätze gegen Herz- und Gefäßerkrankungen sowie Schlaganfall zu entwickeln und die Karrieren herausragender Forscher:innen nachhaltig zu stärken.
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