Forschungsprämie
Unternehmen in Österreich können 14 % ihrer begünstigten Forschungsaufwendungen als Prämie geltend machen. Antrag nach Ablauf des Wirtschaftsjahres bis zur Rechtskraft des Steuerbescheides. Laufend gültig.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung eigenbetrieblicher und in Auftrag gegebener Forschung durch eine steuerfreie Prämie in Höhe von 14 % der prämienbegünstigten Aufwendungen zur Stärkung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.
Förderfähige Ausgaben
- Löhne und Gehälter für Forschungspersonal
- Unmittelbare Aufwendungen und Investitionen (z.B. Betriebsmittel, Anschaffung von Grundstücken)
- Finanzierungsaufwendungen zuordenbar zur Forschung
- Gemeinkosten anteilig zu Forschung und Entwicklung
- Fiktiver Unternehmerlohn
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Forschung und experimentelle Entwicklung im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 108c EStG) und der Forschungsprämienverordnung
- Eigenbetriebliche Forschung in inländischem Betrieb bzw. inländischer Betriebsstätte
- Auftragsforschung nur bei Einrichtungen bzw. Unternehmen mit Sitz in der EU/EWR
- Antrag spätestens bis zum Eintritt der Rechtskraft des entsprechenden Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheides
- FFG-Jahresgutachten für eigenbetriebliche Forschung erforderlich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- E108c Formular (Antrag zur Geltendmachung der Forschungsprämie)
- FFG-Jahresgutachten (für eigenbetriebliche Forschung)
- Nachweise der prämienbegünstigten Aufwendungen
- Antrag über FinanzOnline
Beschreibung
Die Forschungsprämie ermöglicht Unternehmen, Selbständigen, Stiftungen, Bildungseinrichtungen und weiteren förderberechtigten Akteur:innen in ganz Österreich, 14 % ihrer prämienbegünstigten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen als steuerfreie Prämie geltend zu machen. Gefördert werden sowohl eigenbetriebliche Forschungsvorhaben als auch in Auftrag gegebene Forschungsprojekte bei Einrichtungen mit Sitz im EU-/EWR-Raum. Anrechenbar sind u. a. Personalkosten für Forschungspersonal, Investitionen in Betriebsmittel und Instrumente, anteilige Gemeinkosten, Finanzierungsaufwendungen sowie ein fiktiver Unternehmer:innenlohn. Auftragsforschung wird bis zu einer Million Euro pro Wirtschaftsjahr honoriert. Voraussetzung für die Prämiengewährung ist die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gemäß § 108c EStG sowie die fristgerechte Antragstellung bis zur Rechtskraft des Steuerbescheides. Für eigenbetriebliche Vorhaben ist zudem ein Jahresgutachten der FFG zur fachlichen Begutachtung erforderlich.
Die Antragstellung erfolgt über FinanzOnline mithilfe des E108c-Formulars. Zusätzlich sind einzureichen: das FFG-Jahresgutachten (bei eigenbetrieblicher Forschung), Nachweise der förderfähigen Aufwendungen sowie ein FinanzOnline-Antrag. Die Forschungsprämie wird auf dem Abgabenkonto gutgeschrieben und gilt nicht als Betriebseinnahme. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch eine unkomplizierte und unbürokratische Finanzierung von Forschungsaktivitäten. Laufende Antragsmöglichkeiten ermöglichen eine flexible Einreichung nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Für weitere Informationen zum Verordnungsrahmen und zur Ausgestaltung der Begutachtungsprozesse gelten die Vorgaben des Einkommensteuergesetzes sowie der zugehörigen Forschungsprämienverordnung.
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