Fortbildungsangebote zum Stiftungszweck (Karl-Heinrich-Linde-Stiftung)
Förderung von Fortbildungsangeboten zu Epilepsie, Menschen mit Hirnschädigungen und Behindertenhilfe zur Vermittlung von Hintergrundwissen und zur Entwicklung eines angemessenen Umgangs auf Augenhöhe.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Fortbildungsangeboten zu den Themen Epilepsie, Hirnschädigungen und Behindertenhilfe, um Hintergrundinformationen über Art und Ursachen von Einschränkungen und Schädigungen zu vermitteln und einen angemessenen Umgang auf Augenhöhe zu entwickeln.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderantrag über Beratungsstellen oder Einrichtungen bei Individualförderungen
- Thematischer Bezug zu Epilepsie, Hirnschädigungen oder Behindertenhilfe
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurzbeschreibung des Vorhabens
- Darstellung der Ausgangssituation und wirtschaftlichen Situation
- Kostenplan
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (falls zutreffend)
Beschreibung
Die Karl-Heinrich-Linde-Stiftung bietet in Niedersachsen eine kontinuierlich ausgeschriebene Fördermöglichkeit in Form eines Zuschusses für Fortbildungsangebote zu Epilepsie, Hirnschädigungen und Behindertenhilfe. Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen können Anträge stellen, wobei Individualförderungen nur über Beratungsstellen oder Einrichtungen erfolgen dürfen. Ziel dieser Förderung ist die Vermittlung von fundiertem Hintergrundwissen zu den Entstehungsarten und Ursachen neurologischer Schädigungen sowie die Entwicklung sensibler und gleichberechtigter Interaktionsformen. Die Stiftung setzt damit Impulse für eine inklusive Praxis, die von Verständnis, Respekt und fachlicher Kompetenz geprägt ist. Gefördert werden sowohl modulare Weiterbildungen als auch umfassende Lehrgänge, die eine professionelle Auseinandersetzung mit Epilepsie und Beeinträchtigungen des zentralen Nervensystems ermöglichen.
Interessierte Beratungsstellen, Träger der Behindertenhilfe oder Einzelpersonen, die Fortbildungen in diesen Themenfeldern anbieten beziehungsweise besuchen möchten, profitieren von der jederzeit möglichen Antragstellung. Voraussetzungen sind ein thematischer Bezug zur Epilepsie, zu Hirnschädigungen oder zur Behindertenhilfe sowie ein formloser Förderantrag über die jeweilige Institution. Erforderliche Unterlagen umfassen eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, eine Darstellung der Ausgangs- und wirtschaftlichen Situation, einen Kosten- und einen Finanzierungsplan sowie – bei gemeinnützigen Antragstellenden – den Nachweis der Gemeinnützigkeit. Durch diese transparente und niederschwellige Antragspraxis leistet die Stiftung einen nachhaltigen Beitrag zur Qualitätssicherung und Professionalisierung des Bildungsangebots im Gesundheits- und Sozialbereich.
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