Zuschuss

Freies plastisches Arbeiten (Atelierplatz) der Eberhard & Barbara Linke Stiftung

Von Mai bis Oktober steht das Atelier der Eberhard & Barbara Linke Stiftung erfahrenen Tonkünstler:innen offen. Infrastruktur, Material- und Brennkosten werden nach Verbrauch bzw. Raumanteil abgerechnet. Plätze gegen eine Nutzungsgebühr von €230 bis €1100 buchbar. Anfrage per E-Mail jederzeit möglich.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Rheinland-Pfalz
Fördersumme: 230 € – 1100 €
Projektdauer: 6

Förderziel

Bereitstellung von Atelierplätzen und Infrastruktur zum freien plastischen Arbeiten mit Ton.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfahrung mit dem Material Ton und im Hohlaufbau

Beschreibung

Die Eberhard & Barbara Linke Stiftung ermöglicht von Mai bis Oktober erfahrenen Tonkünstler:innen aus Rheinland-Pfalz den Zugang zu einem voll ausgestatteten Atelier für freies plastisches Arbeiten. Die großzügigen Räumlichkeiten bieten flexible Nutzung ohne feste Öffnungszeiten und erlauben eigenverantwortliches Arbeiten an Hohlaufbauten und keramischen Projekten. Ziel ist es, die kreative Praxis in den Bereichen Kultur und Bildhauerei zu fördern, indem Material- und Brennkosten transparent nach Verbrauch bzw. Raumanteil abgerechnet werden. Interessierte Privatpersonen mit nachgewiesener Erfahrung im Umgang mit Ton können fortlaufend Plätze gegen eine Nutzungsgebühr von 230 € bis 1100 € für einmontalige oder mehrmonatige Buchungen reservieren.

Die Förderung richtet sich gezielt an Atelierpartner:innen, die eigenständig an ihren plastischen Vorhaben arbeiten und dabei infrastrukturelle Unterstützung suchen. Monatliche Nutzungsgebühren sind gestaffelt: 1 Monat – 230 €, 2 Monate – 440 €, 3 Monate – 630 €, 4 Monate – 800 €, 5 Monate – 950 € und 6 Monate – 1100 €. Ton wird nach Kilogrammpreis berechnet, Brennvorgänge erfolgen im großen Gasofen. Anfragen können jederzeit formlos per E-Mail an die Atelierleitung gerichtet werden; eine feste Bewerbungsfrist besteht nicht. Durch die unkomplizierte Vergabepraxis entsteht für die Teilnehmenden Raum, individuelle künstlerische Konzepte umzusetzen und ihre handwerklichen Fähigkeiten weiterzuentwickeln.

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