Freilichtbühnen
Förderung von Freilichtbühnen in Nordrhein-Westfalen für Bühnenbild, Kostüme und Maske. Fördersummen zwischen 3.000 € und 10.000 €. Anträge bis 30.11. für das Folgejahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Ausstattungsmaßnahmen an Freilichtbühnen wie Bühnenbild, Kostüme und Maske.
Förderfähige Ausgaben
- Bühnenbild
- Kostüme
- Ausstattung für die Maske
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachvollbare Projektbeschreibung mit ausgeglichenem Finanzierungsplan
- Eigenanteil wünschenswert
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Förderantrag im Kultur.web
- Ausgedruckter Antrag mit Originalunterschrift
Bewertungskriterien
- Nachvollziehbarkeit des Projektantrags
- Vorhandener Eigenanteil
Beschreibung
Das Förderprogramm richtet sich an Trägervereine gemeinnütziger Freilichtbühnen in Nordrhein-Westfalen und unterstützt gezielt Ausstattungsmaßnahmen wie Bühnenbild, Kostüme und Ausstattung für die Maske. Als Festbetragsfinanzierung stehen Förderungen in Höhe von 3.000 € bis 10.000 € zur Verfügung. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Projektbeschreibung mit einem ausgeglichenen Finanzierungsplan; ein Eigenanteil wird ausdrücklich gewünscht. Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Interessenverbände oder Vereine, die mit ihrem Vorhaben den kulturellen Spielbetrieb unter freiem Himmel bereichern und das kulturelle Angebot der Region nachhaltig stärken möchten.
Die Antragstellung erfolgt digital über das KULTUR.web-Portal bis zum 30. November eines Jahres für das Folgejahr. Nach finaler Freigabe des Online-Antrags ist ein Ausdruck mit Originalunterschrift einzureichen. Die Bewertung orientiert sich an der Nachvollziehbarkeit des Projektantrags und dem vorhandenen Eigenanteil. In einer Förderbesprechung entscheidet das zuständige Ministerium über die Mittelvergabe. Ziel ist es, die gestalterische Qualität von Freilichtproduktionen zu erhöhen und langfristig attraktive Kulturangebote für Besucher:innen aller Altersgruppen zu sichern.
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