Freiwilliger Landtausch
Unbürokratisches Verfahren der ländlichen Bodenneuordnung in Nordrhein-Westfalen für Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen und Verbände. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Der freiwillige Landtausch (FLT) verfolgt das Ziel, ländliche Flächen einvernehmlich zu tauschen, um größere zusammenhängende Wirtschaftsflächen zu schaffen, ungünstige Grundstücksformen zu verbessern, Entfernungen zwischen Hof und Feld zu verkürzen sowie Natur- und Landschaftsschutzmaßnahmen wie die Ausweisung von Gewässerrandstreifen zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Vermessungskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ländliche Grundstücke
- Eigentümer:in oder bevollmächtigte Person eines Tauschgrundstücks
- Einvernehmen aller Tauschpartner:innen
- Ziel Agrarstrukturverbesserung, Naturschutz oder Landschaftsschutz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Persönliche Daten der Tauschpartner
- Angaben zu den Tausch-Flurstücken
- Beschreibung des Tauschs
- Skizzen zum Tausch
- Bescheinigung der landwirtschaftlichen Alterskasse
Beschreibung
Der Freiwillige Landtausch (FLT) in Nordrhein-Westfalen ermöglicht Kommunen, Kreisen, öffentlichen Einrichtungen sowie privaten Eigentümer:innen, Unternehmen und Verbänden ein schnelles und unbürokratisches Verfahren zur ländlichen Bodenneuordnung. Ziel ist es, durch einvernehmliches Tauschen von Flurstücken größere und besser geformte Wirtschaftsflächen zu schaffen, die Wege zwischen Hof und Feld zu verkürzen und Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes, etwa Gewässerrandstreifen, wirksam umzusetzen. Förderfähig sind dabei vor allem ländlich geprägte Flächen in Orten oder Ortsteilen mit weniger als 10.000 Einwohner:innen, sofern alle Tauschpartner:innen zustimmen und mindestens eine land- oder forstwirtschaftlich tätige Person beteiligt ist. Die Anträge können jederzeit gestellt werden und werden behördengeleitet von der Bezirksregierung Arnsberg betreut.
Die Fördersumme beträgt bis zu 75 % der Vermessungskosten, sofern die Ausgaben im Vorfeld vollständig getragen wurden. Die durchschnittliche Projektdauer liegt bei rund neun Monaten vom Antrag bis zur Berichtigung der Katasterbücher. Für den Antrag benötigt man persönliche Daten der Tauschpartner:innen, Angaben zu den beteiligten Flurstücken, eine detaillierte Beschreibung des Tauschs samt Skizzen sowie eine Bescheinigung der landwirtschaftlichen Alterskasse. Die Antragstellung erfolgt vorzugsweise über das NRW-Serviceportal, wo ein kurzer Onlineprozess mit wenigen Seiten in etwa 15 Minuten durchlaufen werden kann. Fehlende oder ungenaue Angaben lassen sich im weiteren Verfahren ergänzen, sodass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist und alle Beteiligten gemeinsam von optimierten Agrarstrukturen und gestärktem Natur- und Landschaftsschutz profitieren.
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