Frühförderung
Frühförderung in Oberösterreich für in ihrer Entwicklung auffällige und beeinträchtigte Kinder sowie deren Familien mit Angeboten von Allgemeiner Frühförderung, Familienbegleitung, Früher Kommunikationsförderung und Sehfrühförderung. Anträge können jederzeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Frühförderung versteht sich als frühestmögliche, ganzheitliche Förderung für in ihrer Entwicklung auffällige Kinder, Kinder mit einer Beeinträchtigung und Kinder, bei denen die Wahrscheinlichkeit des Eintretens einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann. Frühförderung ist zu leisten, um Beeinträchtigungen frühestmöglich zu vermeiden oder zu verringern, Behinderungen zu beseitigen und das Kind und dessen familiäres und soziales Umfeld zum Umgang mit der Beeinträchtigung zu befähigen. Wesentliche Zielsetzung der Frühförderung, neben der Entwicklungsförderung und der Familienberatung und -begleitung, ist die frühzeitige Förderung, welche wesentlichen Einfluss auf die Entwicklungspotentiale der Kinder hat.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als Trägerorganisation gemäß §27 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF
- Empfänger müssen Unionsbürger:innen oder gleichgestellte Ausländer:innen sein
- Hauptwohnsitz oder dauernder Aufenthalt in Oberösterreich
- Nachweis der Beeinträchtigung gemäß §2 Oö. Chancengleichheitsgesetz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis über rechtmäßigen Daueraufenthalt
- Ärztliches Attest zum Nachweis der Beeinträchtigung
- Einkommensnachweise (z.B. Lohnbestätigung der letzten drei Monate, Pensionsmitteilung)
- Vermögensnachweise (z.B. Kontoauszüge der letzten 6 Monate)
Beschreibung
Die Frühförderung in Oberösterreich bietet eine zielgerichtete, ganzheitliche Unterstützung für in ihrer Entwicklung auffällige Kinder, Kinder mit Beeinträchtigungen sowie solche mit erhöhtem Risiko für Entwicklungseinschränkungen. Im Themenfeld Kinder und Jugendliche sowie Soziales, Gesundheit, Arbeit & Soziales können gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen 100 %ige Zuschüsse zur Umsetzung von Angeboten in Allgemeiner Frühförderung, Familienbegleitung, Früher Kommunikationsförderung und Sehfrühförderung erhalten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Beeinträchtigungen frühzeitig zu vermeiden oder zu verringern, Behinderungen zu beseitigen und das soziale Umfeld durch Beratung und Begleitung zu stärken. Anträge können fortlaufend bei den Bezirksverwaltungsbehörden gestellt werden, wodurch eine kontinuierliche Fördermöglichkeit gewährleistet wird.
Gefördert werden anerkannte Träger:innen gemäß § 27 Oö. Chancengleichheitsgesetz sowie Empfänger:innen mit Hauptwohnsitz oder dauerhaftem Aufenthalt in Oberösterreich, die Unionsbürger:innen oder gleichgestellte ausländische Staatsangehörige sind und einen Nachweis gemäß § 2 Oö. Chancengleichheitsgesetz erbringen. Zur Antragstellung sind Kopien des Nachweises über den rechtmäßigen Daueraufenthalt, ein ärztliches Attest zum Nachweis der Beeinträchtigung, Einkommensnachweise der letzten drei Monate sowie Vermögensnachweise der vergangenen sechs Monate beizulegen. Die frühzeitige Intervention entfaltet einen nachhaltigen Einfluss auf die Entwicklungspotenziale der Kinder und befähigt Familien, im vertrauten Lebensumfeld interdisziplinär begleitet zu werden. Für weiterführende Informationen stehen die Bezirksverwaltungsbehörden als Ansprechstellen zur Verfügung.
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