Garantie

Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt bis zu 70 % Ausfallbürgschaften für Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an KMU in Baden-Württemberg. Beteiligungen bis zu 1,5 Mio € pro Beteiligungsnehmer möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: 1,5 Mio € pro Beteiligungsnehmer
Förderquote: 70%
Projektdauer: 120 Monate

Förderziel

Absicherung von Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Baden-Württemberg, um fehlende oder unzureichende Sicherheiten bei Hausbankkrediten zu ergänzen und damit bessere Konditionen für Wachstumsvorhaben, Investitionen und Liquiditätssicherung zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • bis zu 70 % der Beteiligungssumme
  • Kosten der Kündigung und der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bürgschaftsbank-Entgelt
  • Zinsen, Mahngebühren und Nebenforderungen

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • private Kapitalbeteiligungsgesellschaften
  • KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Baden-Württemberg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Bürgschaft
  2. Erklärung zu Beihilfen
  3. SEPA Lastschriftmandat
  4. Selbstauskunft
  5. Check-Up Kurzanalyse
  6. SCHUFA-Auskunft

Bewertungskriterien

  • Innovations- und Projektart der Beteiligung
  • Eigenkapitalbasis der Beteiligungsnehmer
  • Ertragskraft und Unternehmensführung

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH bietet privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften eine maßgeschneiderte Garantie mit einer Deckung von bis zu 70 % der Ausfallrisiken für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Gartenbaubetrieben in Baden-Württemberg. Beteiligungssummen bis zu 1,5 Mio. € je Kapitalgeber sind möglich, unter Beachtung eines gebündelten Eigenkapitalanteils. Innovativen Vorhaben wie Entwicklungs- und Kommerzialisierungsprojekte, Strukturwandellösungen, Rationalisierungen oder Wachstums- und Investitionsvorhaben werden ebenso unterstützt wie Unternehmensnachfolgen und Neugründungen. Ziel ist die Ergänzung fehlender oder unzureichender Kreditsicherheiten gegenüber der Hausbank, um bessere Kreditkonditionen, Wachstumsszenarien und Liquiditätssicherung zu ermöglichen. Die Laufzeit orientiert sich am Verwendungszweck und beträgt bis zu 120 Monate.

Für die Antragstellung sind eine vollständige Selbstauskunft, eine Kurzanalyse sowie SCHUFA- und Beihilfen-Erklärungen erforderlich. Die Anträge können jederzeit über die Hausbank eingereicht werden. Die Bürgschaftsbank prüft eigenständig die wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit der Beteiligung sowie Innovationskraft und führt nach Bewilligung eine 100 %ige 80 %-Rückgarantie des Bundes fort. Dabei sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission zu beachten. Die Bürgschaftsbank bietet darüber hinaus kostenlose Beratungsleistungen und kontinuierliche Begleitung von der Antragseinreichung bis zur abschließenden Verwertung im Haftungsfall. So trägt sie langfristig zur Stärkung des Mittelstands und zur nachhaltigen regionalen Entwicklung in Baden-Württemberg bei.

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