Zuschuss

Gebührenstundung / ex offo Vertretung

Bei nationalen Patenten kann Verfahrenshilfe (Gebührenstundung und ex offo-Vertretung) beantragt werden. Antragszeitraum: 01.03.2024–30.05.2030.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03. - 30.05.2030
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Förderung von Verfahrenshilfe bei nationalen Patentanmeldungen, insbesondere Gebührenstundung und ex officio-Vertretung.

Förderfähige Ausgaben

  • Patentgebühren
  • Vertretungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anmeldung eines nationalen Patents
  • Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen für Verfahrenshilfe

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anmeldeformular
  2. Beschreibung der Erfindung
  3. Ansprüche
  4. Zeichnungen
  5. Nachweis der Bedürftigkeit

Bewertungskriterien

  • Bedürftigkeit
  • Vollständigkeit der Unterlagen

Beschreibung

Die Gebührenstundung und ex officio-Vertretung beim Österreichischen Patentamt unterstützt Einzelpersonen, Unternehmen und Gründer:innen bei der Anmeldung nationaler Patente. Ziel ist die finanzielle Entlastung durch Stundung anfallender Patentgebühren sowie die Übernahme der gesetzlichen Vertretung im Prüfungsverfahren. Damit wird Innovationskraft in Forschung und Wirtschaft gefördert und ein niederschwelliger Zugang zu geistigem Eigentum geschaffen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und orientiert sich an der Bedürftigkeit sowie der Vollständigkeit eingereichter Unterlagen.

Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmensgründer:innen und Firmen mit Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen für Verfahrenshilfe. Antragstellende müssen eine nationale Patentanmeldung vorlegen und ihre Bedürftigkeit dokumentieren. Förderfähige Ausgaben umfassen Patentgebühren sowie Vertretungskosten. Die Bewertung erfolgt anhand festgelegter Kriterien: Bedarfslage und formale Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen. Erforderliche Dokumente sind insbesondere das Anmeldeformular, eine Beschreibung der Erfindung, Ansprüche, Zeichnungen sowie der Nachweis der Bedürftigkeit. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. März 2024 bis zum 30. Mai 2030. Mit dieser Maßnahme trägt das Österreichische Patentamt dazu bei, Erfinder:innen und Unternehmen einen unkomplizierten und kostengünstigen Weg zur Patenterteilung zu ermöglichen und Innovationen nachhaltig abzusichern.

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