Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) – Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Brandenburg erhalten im Rahmen der GRW-G Zuschüsse für Investitionsvorhaben zur Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen und zum Ausgleich von Standortnachteilen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen in Brandenburg zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen und zum Ausgleich von Standortnachteilen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung neuer Betriebsstätten
- Erweiterungsinvestitionen an bestehenden Betriebsstätten
- Diversifizierung der Produktion in neue Produkte
- Übernahme stillgelegter oder bedroht stillgelegter Betriebsstätten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU
- Verlagerung von Betriebsstätten aus Berlin nach Brandenburg
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhalten der KMU-Definition der EU
- Mindestinvestition von 60.000 EUR und Maximalinvestition von 3 Mio. EUR
- Beihilfefreie Eigenbeteiligung von mindestens 25 % des Investitionsvorhabens
- Anteil der Leiharbeitnehmenden in der Betriebsstätte darf 30 % nicht überschreiten
- Obligatorische Beratung bei WFBB zu Fragen „Guter Arbeit“ vor Investitionsbeginn
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Beschreibung
Das Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen fördert gezielt gewerbliche Investitionsvorhaben in Brandenburg, um dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern und regionale Standortnachteile auszugleichen. Zuwendungsfähig sind Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, Diversifizierungen der Produktion sowie die Übernahme stillgelegter Betriebe. Förderberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes. Die Finanzierung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von 20 % bis 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; in den an Polen angrenzenden Gebieten kann ein Bonus von 10 % gewährt werden. Die Investitionssumme muss zwischen 60.000 EUR und 3 Mio. EUR liegen, wovon höchstens der Anteil gefördert wird, der je geschaffenem Dauerarbeitsplatz 750.000 EUR und je gesichertem Dauerarbeitsplatz 500.000 EUR nicht übersteigt.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Einhaltung der EU-KMU-Definition, eine beihilfefreie Eigenbeteiligung von mindestens 25 % sowie ein Anteil der Leiharbeitnehmenden von maximal 30 %. Vor Investitionsbeginn ist eine obligatorische Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) zu Themen „Guter Arbeit“ erforderlich. Weitere Zulassungskriterien umfassen den Nachweis signifikanter regionalwirtschaftlicher Effekte gemäß GRW-Koordinierungsrahmen. Unternehmen in Schwierigkeiten und solche, die Betriebe aus Berlin nach Brandenburg verlagern, sind ausgeschlossen. Komplettierte Antragsunterlagen müssen bis zum 30. September eines Haushaltsjahres bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden, um eine zeitnahe Förderentscheidung zu ermöglichen.
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