Zuschuss

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Förderung gewerblicher Investitionen, kommunaler Infrastrukturmaßnahmen sowie Vernetzungs- und Kooperationsprojekte in strukturschwachen Regionen. Zuschüsse bis zu 45 %, Infrastrukturmaßnahmen bis zu 90 %. Antragstellung laufend bei den Ländern.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: KMU und große Unternehmen
Förderquote: 15% - 90%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Die Mittel der GRW unterstützen gewerbliche Investitionen sowie Investitionen in kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur und in Energieinfrastrukturen in ausgewiesenen strukturschwachen Regionen, um Beschäftigung zu schaffen und zu sichern, den regionalen Strukturwandel zu fördern und die Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in Sachkapital
  • Lohnkostenbezogene Zuschüsse
  • Infrastrukturmaßnahmen
  • Beratungskosten
  • Projektbegleitende Planungs- und Baunebenkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ersatzbeschaffung
  • Finanzierungskosten (Bauzeitzinsen)
  • Anschaffung von PKW, LKW, Transportfahrzeugen
  • Grunderwerb

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag vor Vorhabensbeginn
  • Durchführung in ausgewiesenem GRW-Fördergebiet
  • Investitionszuschüsse nur für Maßnahmen innerhalb von 36 Monaten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf GRW-Förderung
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Verwendungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte
  • Art der Tätigkeit der Betriebsstätte
  • Tarifbindung oder Lohnwachstum

Beschreibung

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bündelt Bundes- und Landesmittel, um gewerbliche Investitionen, kommunale Infrastrukturprojekte sowie Kooperationen in strukturschwachen Regionen zu fördern. Bundesweit können öffentliche Einrichtungen und Unternehmen Zuschüsse von bis zu 45 Prozent beantragen (Infrastrukturmaßnahmen bis zu 90 Prozent), sofern die Investition in einem ausgewiesenen GRW-Gebiet stattfindet. Förderbeispiele umfassen den Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten, die Modernisierung von Hafenanlagen oder neue Energieinfrastrukturen wie erneuerbare Stromspeicher. Wesentliche Ziele sind die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, die Förderung des regionalen Strukturwandels sowie die Beschleunigung der klimaschonenden Transformation. Einbindung der kommunalen Daseinsvorsorge und innovativer Kooperationen etwa in Technologie- und Gründerzentren stärkt dabei langfristig Standortqualität und Wettbewerbsfähigkeit.

Unternehmen, Gemeinden und steuerbegünstigte Träger in ausgewählten Fördergebieten können Anträge kontinuierlich bei den Landesbehörden einreichen. Gefördert werden Investitionen in Sachkapital, Lohnkosten, Infrastrukturmaßnahmen, Beratungskosten und projektbegleitende Planungs- und Baunebenkosten, sofern sie innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden. Ausgeschlossene Ausgaben sind u. a. Ersatzbeschaffungen, Bauzeitzinsen, Grunderwerb und Anschaffung von Kraftfahrzeugen. Die Förderquote variiert je nach Unternehmensgröße und Fördergebiet zwischen 15 und 90 Prozent. Bewertungskriterien sind bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte, Art der Betriebsstätte sowie Tarifbindung oder Lohnwachstum. Mittelstand und Großunternehmen profitieren gleichermaßen von der GRW, die als zentrales nationales Instrument die gleichwertige Entfaltung wirtschaftlicher Potenziale in allen Regionen Deutschlands vorantreibt.

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