Zuschuss

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Ergänzende Regelungen – Förderung von Tourismusbetriebsstätten

Förderung von Investitionsvorhaben in Tourismusbetriebsstätten in strukturschwachen Regionen des Saarlands. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Unternehmensfinanzierung Arbeit Regionalförderung Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: 7,5% - 25%
Projektdauer: 42 Monate

Förderziel

Förderung von Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen in Hotelbetrieben und Ferienwohnungen zur Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in strukturschwachen GRW-Fördergebieten im Saarland.

Förderfähige Ausgaben

  • Modernisierungsinvestitionen in Hotelbetrieben
  • Modernisierungen von Ferienwohnungen
  • Kapazitätserweiterungen
  • Änderung des Hoteltyps (z. B. Konferenzhotel)
  • Investitionen zur Erreichung höherer Sterne-Kategorien

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investitionen außerhalb des Tourismusgewerbes
  • Vorhaben gemeinnütziger Unternehmen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte im Saarland
  • Unternehmen des Tourismusgewerbes
  • KMU-Status gemäß EU-Definition außerhalb C-Fördergebiet
  • Durchführung des Vorhabens in ausgewiesenen GRW-Fördergebieten (C oder D)
  • Erfüllung der Strukturanstrengungskriterien (Arbeitsplatzkriterium oder AfA-Kriterium)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Investitions- und Finanzierungsplan
  2. Nachweis über Sitz/Betriebsstätte im Saarland
  3. Nachweis zur Hotellerie-Klassifizierung
  4. Stellenaufbauplan
  5. Q-Zertifikat Nachweis

Bewertungskriterien

  • Fördergebiet C oder D
  • Anzahl geschaffener oder gesicherter Dauerarbeitsplätze
  • Vorliegen besonderer Struktureffekte
  • Größe des Investitionsvolumens
  • Strukturanstrengung gemäß Koordinierungsrahmen

Beschreibung

Die ergänzende Förderung für Tourismusbetriebsstätten im Saarland unterstützt Investitionsvorhaben in strukturschwachen C- und D-Fördergebieten und zielt auf Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen in Hotelbetrieben sowie Ferienwohnungen. Gefördert werden insbesondere KMU des Tourismusgewerbes mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland, die durch Klassifizierungen nach Dehoga/DTV und Q-Zertifizierung (Stufe I) die Wettbewerbsfähigkeit stärken und dauerhafte Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Mit Zuschüssen zwischen 7,5 % und 25 % der förderfähigen Kosten sollen Kapazitätserweiterungen, Umwandlungen zu Spezialhotels (z. B. Konferenz- oder Familienhotel) sowie Investitionen zur Erreichung höherer Sterne-Kategorien ermöglicht werden. Die beantragten Maßnahmen müssen innerhalb von 42 Monaten umgesetzt werden, Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Zuwendung ist unter anderem die Erfüllung struktureller Anstrengungskriterien (Steigerung der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 % oder überdurchschnittliche Abschreibungen), ein detaillierter Investitions- und Finanzierungsplan sowie Nachweise zum Betriebsstandort und zur Hotelklassifizierung. Besondere Struktureffekte wie Existenzgründungen, Ansiedlungen oder Übernahmen stillgelegter Betriebe können zu höheren Fördersätzen führen. Anträge sind kontinuierlich möglich; benötigte Unterlagen umfassen neben dem Investitionsplan auch einen Stellenaufbauplan und den Nachweis zur Q-Zertifizierung. Die Vergabe erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes und fördert damit gezielt die Stärkung des regionalen Tourismus und die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze.

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