Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
Förderung volkswirtschaftlich förderungswürdiger Investitionsvorhaben von Unternehmen und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen in Thüringen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie zur Beschleunigung der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Thüringen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen, die dauerhaft Arbeitsplätze schaffen oder sichern, Standortnachteile ausgleichen, regionales Wachstum fördern sowie Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Personal- und Verwaltungskosten
- Bauinvestitionen
- Erstausstattung
- Sachkapitalbezuschuss
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung des Investitionsvorhabens in Thüringen
- Erhöhung der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10% nach Abschluss
- Gesamtinvestitionen mindestens 50% über dem Durchschnitt der Abschreibungen der letzten 3 Jahre
- Neu geschaffene Arbeitsplätze mit Jahresbruttolohn mindestens EUR 46.000 (Handwerk EUR 41.000, Tourismus EUR 32.000)
- Mindestens EUR 100.000 Gesamtinvestitionsvolumen
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Bewertungskriterien
- Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
- Ausgleich regionaler Standortnachteile
- Nachhaltigkeits- und Transformationsbeitrag
Beschreibung
Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unterstützt das Land Thüringen wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen und gewerbliche Unternehmen bei Investitionsvorhaben, die nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung fördern. Ziel ist es, dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern, regionale Standortnachteile auszugleichen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen. Gefördert werden insbesondere volkswirtschaftlich bedeutsame Projekte, die den durchschnittlichen Abschreibungswert der letzten drei Jahre um mindestens 50 % übersteigen und nach Abschluss eine Erhöhung der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 % erreichen. Neue Arbeitsplätze müssen zudem mit einem Jahresbruttolohn von mindestens EUR 46.000 honoriert werden (Handwerk EUR 41.000, Tourismus EUR 32.000), damit ein nachhaltiger Beschäftigungseffekt gewährleistet ist.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie rechtlich selbstständige, gemeinnützige, wirtschaftsnahe, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus Thüringen können jederzeit Anträge auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss einreichen. Die förderfähigen Ausgaben umfassen Investitionskosten, Bau- und Erstausstattungskosten sowie Personal- und Verwaltungsausgaben. Die Förderquote variiert je nach Projektparameter zwischen 10 % und 75 %. Wesentliche Bewertungskriterien sind der Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, der Ausgleich regionaler Ungleichgewichte sowie der Nachhaltigkeits- und Transformationsbeitrag. Anträge werden über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank eingereicht, wobei ein öffentliches Beteiligungsinteresse ab 25 % sowie ein hoher Anteil an Leiharbeitskräften (≥ 20 %) Ausschlussgründe darstellen. Mit dieser Förderung stärkt Thüringen seine Wirtschaftsstruktur und schafft nachhaltige Perspektiven für Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
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