Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Investitionszuschuss für Unternehmen und Existenzgründende in Berlin zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen. Zuschüsse bis zu 30 % (bei kleinen Unternehmen bis zu 35 %) möglich. Antragstellung vor Beginn des Investitionsvorhabens über das IBB-Kundenportal.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gewerblicher Investitionen in Berlin mit besonderem Struktureffekt zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.
Förderfähige Ausgaben
- Gebäude, Anlagen, Maschinen
- Immaterielle Wirtschaftsgüter
- Miet- und Leasingkosten
- Grundstücke
- Lohnkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ersatzbeschaffung
- Fahrzeuge primär für Transport
- Bauzeitzinsen
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Berlin
- Nachweis besonderer Struktureffekte für die Berliner Wirtschaft
- Erhöhung der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 % oder Investitionsbetrag 50 % über den letzten Abschreibungen
- Mindestinvestitionsvolumen 10 000 €
- tarifliche Entlohnung der Beschäftigten in Berliner Betriebsstätten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- KMU-Selbsterklärung
- Finanzierungsplan
- Nachweis zu Struktureffekten
- Nachweis Tarifbindung
Bewertungskriterien
- Nachweis besonderer Struktureffekte
- Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen
- Berücksichtigung ökologischer und nachhaltiger Aspekte
Beschreibung
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) fördert in Berlin gewerbliche Investitionsvorhaben und Existenzgründungen, die zu nachhaltigem Strukturwandel und Dauerarbeitsplätzen beitragen. Unter dem Dach der GRW werden Zuschüsse von bis zu 30 % (bei kleinen Unternehmen bis zu 35 %) auf förderfähige Investitionskosten gewährt. Dazu zählen Ausgaben für Gebäude, Maschinen, immaterielle Wirtschaftsgüter, Miet- und Leasingkosten sowie Grundstücksakte. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von höheren Förderquoten, große Unternehmen können ebenfalls unterstützt werden, müssen jedoch in geeignetem Umfang strukturelle Effekte nachweisen. Die Fördermaßnahme zielt darauf ab, gewerbliche Betriebsstätten zu errichten, zu erweitern, Produktionsprozesse zu diversifizieren oder immaterielle Vermögenswerte zu erwerben, um die regionale Innovationskraft und Beschäftigung nachhaltig zu stärken.
Interessierte Unternehmen und Gründende aus der gewerblichen Wirtschaft müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Betrieb in Berlin nachweisen, ein Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 € erfüllen sowie Tarifbindung oder steigende Bruttolohnsummen belegen. Zudem ist entweder eine Erhöhung der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 % oder ein Investitionsvolumen von 50 % über den durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre nachzuweisen. Anträge sind fortlaufend vor Beginn des Vorhabens über das IBB-Kundenportal einzureichen. Als ergänzende Kriterien fließen ökologische und nachhaltige Aspekte in die Entscheidung ein. Kleine und mittlere Unternehmen füllen eine KMU-Selbsterklärung aus, während alle Antragstellenden einen Nachweis zu den besonderen Struktureffekten erbringen. Die Investitionsbank Berlin (IBB) begleitet die Antragstellung digital und gibt innerhalb von drei Monaten eine Förderentscheidung ab, sodass Berlin-Unternehmen zeitnah mit ihrem Projekt starten können.