Gemeinschaftsräume in Wohnanlagen
Verlorene Zuschüsse von € 900 pro m² Nutzfläche für die Errichtung von Gemeinschaftsräumen in Mehrwohnungshäusern (mindestens sechs Wohneinheiten) in Vorarlberg. Anträge bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Bei Mehrwohnungshäusern mit mindestens sechs Wohnungen werden bei der Errichtung von Gemeinschaftsräumen als Erlebnisräume für Jung und Alt verlorene Zuschüsse in Höhe von € 900,00 je m² Nutzfläche gewährt.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtungskosten für Gemeinschaftsräume
- Ausstattung (Möblierung, Küche)
- behindertengerechte Sanitäreinrichtung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mehrwohnungshaus mit mindestens sechs Wohnungen
- Räume müssen oberirdisch gelegen, barrierefrei und von außen zugänglich sein
- optisch abgehoben und klar sichtbar
- funktionale Verbindung zum Außenraum
- behindertengerechtes WC
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag - Kinderspielplätze und Gemeinschaftsflächen in Wohnanlagen
- Rechnungen mit Zahlungsnachweisen
- Nachweis der Beauftragung bis 15.07.2025
- Ausführungsplan (PDF)
- Fotos der Maßnahmen
- Auflistung der umgesetzten Maßnahmen
Beschreibung
Die Förderung in Vorarlberg richtet sich an Bauträger:innen sowie private und gewerbliche Eigentümer:innen von Mehrwohnungshäusern mit mindestens sechs Einheiten. Ziel ist die Schaffung barrierefreier, oberirdischer Gemeinschaftsräume als Erlebnisorte für Jung und Alt, die optisch hervorgehoben und mit funktionaler Verbindung zum Außenraum ausgestattet sind. Für bis zu 80 m² Nutzfläche wird ein verlorener Zuschuss von € 900,00 je m² gewährt. Gefördert werden Errichtungskosten, Ausstattungsmaßnahmen wie flexible Möblierung und Küchenzeile sowie die Anpassung sanitären Raums an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Eine partizipativ entwickelte Nutzungs- und Betreuungskonzeption sowie ein beheizbarer Raum mit barrierefreiem WC, TV- und Elektroanschlüssen sind obligatorische Voraussetzungen.
Interessent:innen reichen einen vollständig ausgefüllten Antrag bis spätestens 31.12.2026 ein. Neben dem Formular „Kinderspielplätze und Gemeinschaftsflächen in Wohnanlagen“ müssen Rechnungsbelege mit Zahlungsnachweisen, ein verbindlicher Nachweis über die Beauftragung bis 15.07.2025, ein ausführlicher Bau- und Ausführungsplan als PDF, Fotos der fertiggestellten Maßnahmen und eine detaillierte Auflistung der umgesetzten Arbeiten vorgelegt werden. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten. Bei Projekten über 25 Wohneinheiten ist zudem eine Quartiersanalyse in Abstimmung mit der jeweiligen Gemeinde erforderlich. So entsteht ein lebendiger Treffpunkt, der die Nachbarschaft stärkt und generationenübergreifende Begegnungen fördert.