Gen Ost JugendFonds
Der Gen Ost JugendFonds fördert niedrigschwellig und unbürokratisch Projektideen junger Engagierter (14–27 Jahre) in Ostdeutschland mit bis zu 5.000 € pro Vorhaben. Nächste Bewerbungsfrist: 15. April 2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Fonds unterstützt junge Menschen in Ostdeutschland dabei, eigenständig Projekte für eine demokratische Gesellschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt umzusetzen, indem er finanzielle Mittel, Beratung und Vernetzungsmöglichkeiten bereitstellt.
Förderfähige Ausgaben
- Projektkosten
- Verpflegung
- Honorar
- Sachkosten
- Verwaltungskostenpauschale bis 10%
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Alter zwischen 14 und 27 Jahren
- Umsetzung in Ostdeutschland oder mit klarem Ostdeutschlandbezug
- Parteienunabhängig und nicht-religiös
- Gemeinnütziger Träger muss Fördermittel entgegennehmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid
- Antragsformular
Bewertungskriterien
- Demokratische Grundordnung
- Realistische Umsetzbarkeit
- Nachhaltige Wirkung
- Diversität der Zielgruppen
- Ostdeutschlandbezug
Beschreibung
Der Gen Ost JugendFonds richtet sich an junge Engagierte im Alter von 14 bis 27 Jahren, die in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen eigenständige Projekte für einen demokratischen Zusammenhalt entwickeln möchten. Die Stiftung Bürger für Bürger stellt hierfür bis zu 5.000 € pro Vorhaben als unbürokratischen Zuschuss bereit. Neben der finanziellen Förderung profitieren Antragstellende von individueller Beratung, praxisorientierter Begleitung und vielfältigen Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen Initiativen. Eine divers besetzte Jugendjury entscheidet quartalsweise anhand zentraler Kriterien wie demokratischer Grundordnung, realistischer Umsetzbarkeit, nachhaltiger Wirkung, Diversität der Zielgruppen und klarem Ostdeutschlandbezug über die Fördervergabe.
Gefördert werden Einzelpersonen oder Gruppen, die ihr Vorhaben innerhalb von neun Monaten umsetzen und die Projektkosten, Verpflegung, Honorare sowie Sach- und Verwaltungskostenpauschalen (bis 10 %) abdecken. Voraussetzung für die Zuwendung ist ein gemeinnütziger Träger, der die Fördermittel entgegennehmen kann; bei Bedarf vermittelt die Initiative eine passende Kooperationsorganisation. Zur Antragstellung sind eine Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, der Freistellungsbescheid der empfangsberechtigten Organisation sowie das Antragsformular einzureichen. Die nächste Bewerbungsfrist endet am 15. April 2026. Mit diesem niedrigschwelligen Angebot werden junge Projektmacher:innen ermutigt, demokratische Werte vor Ort sichtbar zu machen und langfristig wirksam zur Stärkung der Zivilgesellschaft in Ostdeutschland beizutragen.
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