genialsozial global
Förderung von partnerschaftlichen Entwicklungszusammenarbeitsprojekten im Globalen Süden durch sächsische Vereine mit Fördersummen von 60.000 € bis 150.000 €, Anträge bis 31.01.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Verbesserung der Lebens- und Bildungsbedingungen junger Menschen im Globalen Süden durch partnerschaftliche Entwicklungszusammenarbeit.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Brandenburg
- Gemeinnützig anerkannte soziale oder karitative Vereine, Organisationen oder Initiativen
- Partnerschaftliche Entwicklungszusammenarbeit als Satzungsziel
- Beständige Süd-Partnerschaft
- Erfahrung in Projektimplementierung und -umsetzung gemeinsam mit dem Partner
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag zur Förderung eines Projekts
- Anlage Baumaßnahmen (falls erforderlich)
- Kosten- & Finanzierungsplan
- weitere erläuternde Materialien (optional)
Bewertungskriterien
- Partnerschaftliche Zusammenarbeit
- Nachhaltigkeit
- Partizipation und Chancengleichheit
- Wirkungsorientierung
Beschreibung
Mit dem Programm genialsozial global werden partnerschaftliche Entwicklungszusammenarbeitsprojekte gefördert, die darauf abzielen, die Lebens- und Bildungsbedingungen junger Menschen im Globalen Süden nachhaltig zu verbessern. Gemeinnützig anerkannte soziale und karitative Vereine, Organisationen oder Initiativen mit Sitz in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen können Fördersummen zwischen 60.000 und 150.000 Euro beantragen. Voraussetzung ist eine fest verankerte Süd-Partnerschaft als Satzungsziel sowie Erfahrung in der gemeinsamen Projektimplementierung. Die maximale Laufzeit beträgt 36 Monate mit Projektbeginn ab September 2026. Bewertet werden Vorhaben insbesondere anhand ihrer partnerschaftlichen Zusammenarbeit, nachhaltigen Ausrichtung, Partizipation und Chancengleichheit sowie ihrer klaren Wirkungsorientierung.
Der Antragstermin endet am 31. Januar 2026. Erforderlich sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, gegebenenfalls eine Baumaßnahmen-Anlage sowie ergänzende erläuternde Materialien. Kirchlich bzw. christlich orientierte Antragstellende müssen der katholischen Kirche oder der Evangelischen Allianz angehören. Projekte können jährlich im Herbst starten und bieten einen Rahmen, in dem lokale und internationale Partner:innen gemeinsam innovative Lösungskonzepte entwickeln. Durch die Kombination aus fachlicher Expertise und engagiertem Jugendengagement entsteht ein dynamischer Lern- und Entwicklungsprozess, der unmittelbar vor Ort Wirkung entfaltet. Dieses Förderinstrument richtet sich an alle, die nachhaltige, wirkungsorientierte Vorhaben im Bereich Entwicklungszusammenarbeit und Landwirtschaft vorantreiben möchten, und bildet eine solide Grundlage für langfristige globale Kooperationen.