Geräteanschaffungen (Sonnenfeld-Stiftung)
Teilfinanzierung der Anschaffung medizinischer Geräte zur Unterstützung von Forschungsvorhaben. Typische Antragsgröße ca. ±25.000 €. Letzter Einreichungstermin 23.03.2026, Entscheidung am 21.04.2026 durch den Stiftungsvorstand.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Anschaffung medizinischer Geräte zur Unterstützung medizinischer Forschungsvorhaben, insbesondere bei fehlender Finanzierung durch die eigenen Forschungsträger.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung medizinischer Geräte
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag formlos als PDF einreichen
- Votum des Instituts-/Arbeitsgruppenleiters
- Hersteller- bzw. Lieferangebote inkl. Rabatte
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung und Arbeitsprogramm
- Stand der Forschung und eigene Vorarbeiten
- Lebenslauf des Antragsstellers
- Votum des Instituts- / Arbeitsgruppenleiters
- Hersteller- / Lieferangebote inkl. Rabatte
Bewertungskriterien
- Mehrfachnutzung durch unterschiedliche Arbeitsgruppen
- Wissenschaftliche Vorarbeiten und Nutzen der Ergebnisse
Beschreibung
Die Sonnenfeld-Stiftung unterstützt bundesweit Forschungsvorhaben im Bereich Humanmedizin, indem sie Teilfinanzierungen für die Anschaffung medizinischer Geräte gewährt. Mit einer typischen Fördersumme von rund 25.000 € stärkt die Stiftung Projekte, die ohne Mitfinanzierung durch eigene Träger keine ausreichenden Gerätemittel erhalten könnten. Gefördert werden sowohl Bildungseinrichtungen als auch engagierte Privatpersonen, wobei der Stiftungsvorstand am 21. April 2026 über die Anträge entscheidet. Der letzte Einreichungstermin im Stiftungsbüro ist der 23. März 2026. Insbesondere Forschungsgruppen, die durch die neue Ausstattung ihre wissenschaftlichen Untersuchungen erweitern oder neu initiieren wollen, profitieren von diesem Zuschuss.
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind eine präzise Projektbeschreibung und ein detailliertes Arbeitsprogramm ebenso unerlässlich wie der Nachweis eigener Vorarbeiten und der aktuelle Stand der Forschung. Ein Votum des Instituts- bzw. Arbeitsgruppenleiter:innen sowie Hersteller- und Lieferangebote inklusive möglicher Rabatte bilden darüber hinaus zwingende Bestandteile der Unterlagen. Die Stiftung legt großen Wert auf die Mehrfachnutzung der Geräte durch verschiedene Arbeitsgruppen und bewertet die wissenschaftliche Fundierung und den erwarteten Nutzen der Ergebnisse. Projekte können ab dem 22. April 2026 starten, wobei die Antragstellung formlos als PDF erfolgt. Die Auswahl erfolgt anhand transparenter Kriterien und gegebenenfalls nach Einholung externer fachlicher Gutachten durch den Stiftungsvorstand.
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