Zuschuss

German Motion Picture Fund

Bundesweite Förderinitiative zur Unterstützung deutscher Filmproduktionen durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Kooperation mit der Filmförderungsanstalt (FFA). Anträge können laufend gestellt werden.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Förderung der Produktionsvorbereitung und Realisierung nationaler Kinofilme, um die deutsche Filmkultur zu stärken und international wettbewerbsfähig zu machen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personal- und Regiekosten
  • Dreh-, Produktions- und Postproduktionskosten
  • Technikausstattung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten vor Antragstellung
  • Schulden- und Zinszahlungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der deutschen Film-Status-Test-Erfüllung
  • Produktion mit wesentlicher künstlerischer und technischer Leistung in Deutschland
  • Sitz bzw. Niederlassung in Deutschland

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Drehbuchauszüge

Bewertungskriterien

  • Künstlerische Qualität des Projekts
  • Wirtschaftliches Konzept und Marktchancen
  • Umfang und Realisierbarkeit des Budgets

Beschreibung

Der German Motion Picture Fund fördert bundesweit Filmproduktionen mit dem Ziel, die deutsche Filmkultur nachhaltig zu stärken und international wettbewerbsfähig zu halten. Unternehmen, Existenzgründer:innen sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland können fortlaufend Zuschussanträge stellen. Voraussetzung ist der Nachweis des deutschen Film-Status-Tests sowie eine wesentliche künstlerische und technische Leistung innerhalb des Landes. Förderfähig sind insbesondere Personal- und Regiekosten, Aufwände für Dreh, Produktion und Postproduktion sowie notwendige Technikausstattung. Nicht unterstützt werden rückwirkende Ausgaben vor Antragstellung oder Kosten für Schulden und Zinszahlungen. Gefördert werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die nationale Kinofilme planen und realisieren möchten.

Die Bewertung erfolgt anhand der künstlerischen Qualität, des wirtschaftlichen Konzepts sowie der Realisierbarkeit und Umfangs des Budgets. Zur Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan und ausgewählte Drehbuchauszüge vorzulegen. Die Vergabe wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Kooperation mit der Filmförderungsanstalt (FFA) betreut. Interessierte Filmproduktionsgesellschaften, Filmschaffende und Produzent:innen mit Standort in Deutschland erhalten so eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung für die Produktionsvorbereitung und -realisierung von Kinofilmprojekten, um innovativen deutschen Produktionen den Weg auf nationale und internationale Leinwände zu ebnen.

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