Zuschuss

Gesellschafterzuschüsse für Nationalparks

Der Bund beteiligt sich seit 2013 an der Finanzierung der Nationalparkgesellschaften in Niederösterreich, Wien, Steiermark und Oberösterreich. Gefördert werden Errichtung und Betrieb von Nationalparks nach IUCN-Kategorie II mit Schwerpunkt auf Artenschutz, Naturraummanagement, Forschung, Bildung und Besucherinfrastruktur. Programm laufend, Anträge jederzeit möglich.

Umwelt-/Naturschutz Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Wien

Förderziel

Förderung der Errichtung und des Betriebs von Nationalparkgesellschaften in ausgewählten Bundesländern gemäß Art. 15a B-VG-Vereinbarungen. Ziel ist der Schutz und Erhalt wertvoller Schutzgebiete von nationaler und internationaler Bedeutung, die Bewahrung naturnaher Kulturlandschaften sowie die Förderung von Artenschutz, Naturraummanagement, Forschung, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Besucherangeboten und Infrastruktur.

Förderfähige Ausgaben

  • Flächensicherung und Vertragsnaturschutz
  • Personalkosten
  • Artenschutz
  • Naturraummanagement
  • Forschung
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Konsistenz der Jahresprogramme/Projekte mit der Nationalpark-Strategie Österreich 2020+
  • Beschluss der Jahresprogramme/Projekte durch die Generalversammlungen, Kuratorien bzw. den Vorstand
  • Sicherstellung eines effektiven, transparenten und sparsamen Mitteleinsatzes durch die Nationalparkverwaltung

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit IUCN-Kategorie II Kriterien
  • Erreichung der Schutz- und Erhaltungsziele des Nationalparks
  • Bewahrung naturnaher Kulturlandschaften
  • Umsetzung von Bildungs- und Erholungsangeboten

Beschreibung

Seit 2013 unterstützt der Bund über die Gesellschafterzuschüsse für Nationalparks die Errichtung und den Betrieb von Nationalparkgesellschaften in Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Wien nach den Kriterien der IUCN-Kategorie II. Die Förderung zielt auf den Schutz und Erhalt hochrangiger Schutzgebiete von nationaler und internationaler Bedeutung, die Bewahrung naturnaher Kulturlandschaften sowie auf die Stärkung von Artenschutz und Naturraummanagement. Ebenso werden Forschungsprojekte, Bildungsmaßnahmen und eine nachhaltige Besucherinfrastruktur gefördert, um sowohl Bildungs- als auch Erholungsangebote wirkungsvoll umsetzen zu können. Die Mittel fließen unter anderem in Flächensicherung, Vertragsnaturschutz, Personalkosten sowie in Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Öffentliche Einrichtungen, die als Nationalparkgesellschaften gemäß der Nationalpark-Strategie Österreich 2020+ organisiert sind und ihre Jahresprogramme durch Generalversammlungen, Kuratorien oder Vorstandsbeschlüsse abgesegnet haben, können jederzeit Anträge stellen. Voraussetzung ist die Konsistenz der Projekte mit den Art. 15a B-VG-Vereinbarungen und ein sparsamer, transparenter Mitteleinsatz durch die Nationalparkverwaltung. Förderfähige Ausgaben umfassen Artenschutz, Naturraummanagement, Forschung, Bildungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit sowie Besucherinnen- und Besucherinfrastruktur. Die kontinuierliche Antragsmöglichkeit ermöglicht eine langfristige Planung und trägt dazu bei, den Schutz wertvoller Ökosysteme in vier Bundesländern nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln.

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