Zuschuss

Gewährung von Leistungen der mobilen Pflege und Betreuung

Förderung mobiler Pflege- und Betreuungsleistungen in Tirol, damit pflege- und betreuungsbedürftige Menschen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2000
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol

Förderziel

Ziel ist es, Pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen in Tirol durch mobile Basisdienste wie Hauskrankenpflege, Palliativpflege, Heimhilfe und Beratungsleistungen den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und die entstehenden Kosten weitgehend zu übernehmen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Hauptwohnsitz in Tirol
  • Pflegegeldbezug oder Antrag auf Pflegegeld bzw. ärztliche Bescheinigung des Pflege- bzw. Betreuungsbedarfs
  • Für mobile psychiatrische Pflege für Senioren: Befund oder Zuweisung durch psychiatrischen Facharzt
  • Für Community Nursing kein Pflegegeldbezug erforderlich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vor- und Zuname
  2. Versicherungsnummer
  3. Geburtsdatum
  4. Wohnadresse und Meldebestätigung
  5. Bezirk
  6. Staatsangehörigkeit
  7. Familienstand/Lebensumstände
  8. Pflegegeldstufe
  9. Arztbrief und pflegerische Einschätzung
  10. Befund oder Zuweisung Facharzt Psychiatrie bei psychiatrischer Pflege
  11. Einkommensnachweise
  12. Nachweis von Ausgaben (Lebenshaltung, Wohnkosten, Unterhaltsleistungen)

Beschreibung

Die Fördermaßnahme unterstützt Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Tirol bei der Bereitstellung mobiler Pflege- und Betreuungsleistungen, um pflege- und betreuungsbedürftigen Personen jeden Alters ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der gewohnten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Gefördert werden Basisdienste wie medizinische Hauskrankenpflege, Palliativpflege, mobile psychiatrische Pflege für Senior:innen, Kinderhauskrankenpflege, Heimhilfe, Hauswirtschaftsdienst sowie Organisations- und Beratungsleistungen. Dabei trägt das Land Tirol den Großteil der anfallenden Kosten, während die Klient:innen einen einkommensabhängigen Selbstbehalt leisten. Die Zuwendung erfolgt im Rahmen eines fortlaufenden, unbefristeten Zuschussprogramms und orientiert sich an den jeweils geltenden Richtlinien des Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetzes.

Förderberechtigt sind Anbieter mobiler Pflege- und Betreuungsdienste mit Sitz in Tirol, die ihre Leistungen auf Antrag mobilen Versorgungsstrukturen zur Verfügung stellen. Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist unter anderem österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung, Hauptwohnsitz in Tirol sowie ein nachgewiesener Pflege- oder Betreuungsbedarf – belegt durch Pflegegeldbezug, Antrag auf Pflegegeld oder ärztliche Bescheinigung. Für psychiatrische Pflege im Alter wird zusätzlich eine Zuweisung durch einen Facharzt für Psychiatrie verlangt; Community Nursing kann auch ohne Pflegegeldbezug beantragt werden. Zur Antragstellung sind personenbezogene Daten wie Name, Versicherungsnummer, Meldebestätigung, Pflegegeldstufe, Arztbriefe sowie Einkommens- und Ausgaben­nachweise einzureichen. Die umfassende Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Sicherung qualitativ hochwertiger, wohnortnaher Versorgungsangebote.

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