Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Qualitätsprogramme
Förderung der Qualitätsprogramme des Landes Brandenburg zur Teilnahme an „Bio Brandenburg Gesicherte Qualität“ und „Gesicherte Qualität Brandenburg“ sowie zur Absatzförderung regionaler Agrar- und Lebensmittelbetriebe; Förderrichtlinie gültig 01.01.2025–31.12.2026. Anträge schriftlich beim MLUK (Referat 31) einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Vorhaben zur erstmaligen und fortlaufenden Teilnahme an den Qualitätsprogrammen „Bio Brandenburg Gesicherte Qualität“ und „Gesicherte Qualität Brandenburg“ sowie Absatzförderungsmaßnahmen (Kontrollen, Informations- und Aufklärungsveranstaltungen, Messen, Ausstellungen und Werbekampagnen) für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel im Rahmen dieser Qualitätsprogramme.
Förderfähige Ausgaben
- Teilnahmegebühren an Qualitätsprogrammen
- Kosten obligatorischer Kontrollmaßnahmen
- Kosten für Informationsveranstaltungen und Veröffentlichungen
- Teilnahme- und Standgebühren für Wettbewerbe, Messen und Ausstellungen
- Reise- und Transportkosten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung
- Kosten, die bereits durch andere EU-/Bundes-/Landes-Fördermaßnahmen abgedeckt sind
- Kosten für Eigenkontrollen der Fördernehmerinnen und Fördernehmer
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Teilnahme und Absatzförderung müssen den Anforderungen der Qualitätsprogramme entsprechen
- Neutrale Sachinformationen nur, wenn alle Programmteilnehmer gleichermaßen berücksichtigt werden
- Werbekampagnen nur bei Beschreibung der Wertschöpfungskette und Beteiligung von mindestens drei Endbegünstigten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Richtlinie (PDF)
- Merkblatt zur Richtlinie (PDF)
- Antragsformular (DOCX)
- De-minimis-Erklärung VO 2023/2831 (DOCX)
- De-minimis-Erklärung VO 1408/2013 (PDF)
- Merkblatt KMU-Definition (PDF)
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten (DOCX)
Beschreibung
Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Qualitätsprogramme richtet sich an Unternehmen, Genossenschaften, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine in Brandenburg, die in der Landwirtschaft und Ländlichen Entwicklung aktiv sind. Gefördert werden Vorhaben zur erstmaligen und fortlaufenden Teilnahme an den Landesqualitätsprogrammen „Bio Brandenburg Gesicherte Qualität“ und „Gesicherte Qualität Brandenburg“ sowie begleitende Absatzförderungsmaßnahmen. Dazu zählen obligatorische Kontrollmaßnahmen, Informations- und Aufklärungsveranstaltungen, Wettbewerbe, Messen, Ausstellungen und zielgruppengerechte Werbekampagnen. Die Förderrichtlinie gilt vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026, die Projektlaufzeit kann bis zu 84 Monate betragen. Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt; die Förderquote liegt je nach Maßnahme zwischen 70 % und 100 % der förderfähigen Ausgaben. Maximale Fördersummen betragen 100.000 EUR pro Bewilligung (bis 50.000 EUR für Markteinführung einer Produktgruppe). Symbolische Preise bis 1.000 EUR pro Wettbewerbspreis sind förderfähig. Nicht erstattungsfähig sind Umsatzsteuer (bei Vorsteuerabzug), Kosten, die bereits anderweitig gefördert werden, sowie selbst durchgeführte Eigenkontrollen.
Lizenznehmer:innen und Zeichennutzer:innen der Qualitätsprogramme, Dienstleister:innen, verarbeitende Unternehmen, teilnehmende Erzeuger:innen, zertifizierte Kontrollstellen sowie agrar-, ernährungs- und gartenbauspezifische Vereine, Verbände und Organisationen können Anträge stellen. Voraussetzungen sind die Einhaltung der Programmvorgaben sowie bei Werbekampagnen die Beschreibung der Wertschöpfungskette mit mindestens drei Endbegünstigten. Antragsunterlagen (Richtlinie, Merkblätter, Antragsformular, De-minimis-Erklärungen, KMU-Merkblatt, Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten) sind vollständig schriftlich beim Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg (Referat 31) einzureichen. Projektbeginn ist ab dem 1. Januar 2025 möglich. Die Bewilligungsbehörde prüft auf Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen und entscheidet im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Interessierte erhalten weiterführende Informationen und Beratung direkt beim MLUK Brandenburg.
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