Zuschuss

Gewaltprävention

Durchführung von Förderprojekten im Bereich Gewaltprävention in Wien für verschiedene Zielgruppen.

Soziales Frauenförderung Kinder und Jugendliche Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Arbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2022
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Durchführung von Förderprojekten im Bereich Gewaltprävention für unterschiedliche Zielgruppen (z.B. Frauen, Männer, ältere Menschen, Burschen, Kinder und Jugendliche, LGBTIQ+ Personen).

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung eines Antrags auf Gewährung einer Förderung inkl. Projektkonzept und Finanzierungsplan
  • Erfüllung der Fördervoraussetzungen gemäß ARR 2014

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Jeweils aktuell gültiger BMSGPK-Förderantrag inkl. der geforderten Beilagen und Finanzplan

Beschreibung

Die Förderinitiative zur Gewaltprävention in Wien unterstützt Interessenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Privatpersonen sowie öffentliche Einrichtungen bei der Planung und Umsetzung innovativer Projekte zur Verhinderung von Gewalt in unterschiedlichen Lebensbereichen. Schwerpunkte liegen auf Maßnahmen für Frauen, ältere Menschen, Bursch:innen, Kinder und Jugendliche sowie LGBTIQ+ Personen. Ziel ist es, mittels gezielter Workshops, Netzwerkarbeit und Sensibilisierungskampagnen die gesellschaftliche Teilhabe benachteiligter Gruppen zu stärken und diskriminierungsbedingter Gewalt präventiv entgegenzuwirken. Das unbefristet laufende Programm fördert Vorhaben in den Themenfeldern Arbeit & Soziales, Frauenförderung, Kinder und Jugendliche sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie.

Förderberechtigt sind alle, die ein schlüssiges Projektkonzept inklusive Finanzierungsplan einreichen und die Bestimmungen der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) erfüllen. Die Antragstellung erfolgt jederzeit über den jeweils aktuell gültigen BMSGPK-Förderantrag, der um eine detaillierte Projektbeschreibung, Zeitplan und Budgetaufstellung ergänzt wird. Neben dem Förderantrag sind Nachweise wie ein aktueller Rechnungsabschluss, Vereinsregisterauszug oder Gewerbeschein sowie Lebensläufe und Organigramme beizulegen. Berichts- und Abrechnungspflichten werden vertraglich festgelegt, um eine transparente Mittelverwendung zu gewährleisten. Mit dieser Förderung leistet das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz einen nachhaltigen Beitrag zur Gewaltprävention und stärkt die Widerstandsfähigkeit von Zielgruppen gegenüber struktureller und körperlicher Gewalt.

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