Zuschuss

Gewerbliche Regionalförderung

Einzelbetriebliche Investitionsförderung in Bayern zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung sowie Sicherung von Arbeitsplätzen vor Ort. Landes-, Bundes- und EFRE-Mittel stehen zur Verfügung. Vorantrag und Beratung über die Wirtschaftsförderung des Landkreises.

Unternehmensfinanzierung Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Unternehmensgröße: KMU

Förderziel

Förderung einzelbetrieblicher Investitionen zur konsequenten und kontinuierlichen Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Bayern sowie zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen vor Ort.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung bzw. Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens
  • Anschaffung immaterieller, geleaster, gemieteter oder gepachteter Wirtschaftsgüter

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Investitionsvorhaben muss in Bayern durchgeführt werden
  • Einzelbetriebliche Investition in Sachanlagevermögen oder immaterielle Wirtschaftsgüter

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vorantrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit
  • Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Wirtschaftlicher und regionaler Nutzen

Beschreibung

Die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in Bayern zielt darauf ab, die regionale Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Existenzgründer:innen nachhaltig zu stärken und zugleich Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen oder zu sichern. Als kontinuierlich offene Zuschussmaßnahme stehen Landesmittel, Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ des Bundes sowie EFRE-Fördermittel zur Verfügung. Gefördert werden sowohl Anschaffungen und Herstellungsmaßnahmen von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens als auch unter bestimmten Voraussetzungen immaterielle, geleaste, gemietete oder gepachtete Wirtschaftsgüter. Investitionsvorhaben müssen in Bayern realisiert werden und einen nachweisbaren Beitrag zur Stärkung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandorts leisten. Die Auswahl erfolgt auf Basis von Kriterien wie dem wirtschaftlichen Nutzen, dem regionalen Mehrwert sowie der Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.

Interessierte Unternehmen reichen vorab einen Beratungsantrag bei der Wirtschaftsförderung des jeweiligen Landkreises ein, um einen verbindlichen Vorantrag zu stellen. Zur Antragstellung gehören eine detaillierte Projektbeschreibung, ein aussagekräftiger Finanzierungsplan sowie eine Zusammenfassung der geplanten Investitionskosten und Beschäftigungsentwicklung. Eine fachgerechte Begutachtung und Beratung gewährleistet eine zügige Bearbeitung und eine passgenaue Förderquote. Durch die Kombination von Landes-, Bundes- und EU-Mitteln unterstützt dieses Programm gezielt Investitionsvorhaben, die nicht nur das Wachstum einzelner Betriebe, sondern die Gesamtentwicklung ländlicher Räume in Bayern fördern. Unternehmen und Gründer:innen profitieren von attraktiven Zuschüssen, die ihnen ermöglichen, langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und Beschäftigungsperspektiven in der Region zu stärken.

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