Gewerbliche Tourismusförderung 2023-2027 - Geförderte Kredite und Nachhaltigkeitsbonus
Zinsenzuschüsse für Investitionskredite und Zuschüsse für nachhaltigkeitsrelevante (Teil-)Investitionen im Tourismus in Wien von 03.04.2023 bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Stärkung der Resilienz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch Zinsenzuschüsse für Investitionskredite sowie Zuschüsse für nachhaltigkeitsrelevante (Teil-)Investitionen.
Förderfähige Ausgaben
- Gebäude
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Anlagen und Maschinen
- Softwareprodukte
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Finanzielle Sicherung des Vorhabens unter Einrechnung der Förderung und Vorlage eines schlüssigen Unternehmenskonzepts
- Vorlage eines Energieausweises (nicht älter als drei Jahre) außer bei Neubauvorhaben
- Maximale zusätzliche Bodenversiegelung von 25 % im Vergleich zum Zustand vor Investition (Ausgleichsmaßnahmen möglich, außer bei Neubau)
- Mindestens ein Investitionsschwerpunkt gemäß Richtlinie (z. B. Qualitätsverbesserung, Neuausrichtung, Infrastrukturverbesserungen)
- Für den Nachhaltigkeitsbonus: nachhaltigkeitsrelevante (Teil-)Investition in Bereichen Ökologie, Mitarbeiter und Regionen oder Wirtschaft und Digitalisierung
Beschreibung
Die gewerbliche Tourismusförderung 2023–2027 in Wien unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch attraktive Zinsenzuschüsse für Investitionskredite sowie einen ergänzenden Nachhaltigkeitsbonus für relevante (Teil-)Investitionen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, die Resilienz gegenüber Markt- und Umweltveränderungen zu stärken und gleichzeitig zukunftsorientierte Projekte voranzutreiben. Gefördert werden materielle und immaterielle Anlagegüter wie Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen, Maschinen und Softwareprodukte. Antragsberechtigt sind Unternehmer:innen mit Sitz in Wien; Förderanträge können vom 03. April 2023 bis 31. Dezember 2027 eingereicht werden.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein schlüssiges Unternehmenskonzept mit gesicherter Finanzierung inklusive Förderbeitrag sowie – außer bei Neubauten – ein Energieausweis, der nicht älter als drei Jahre ist. Die Bodenversiegelung darf sich durch das Vorhaben um maximal 25 % gegenüber dem Ausgangszustand erhöhen (Ausgleichsmaßnahmen möglich). Zudem muss mindestens einer der Investitionsschwerpunkte gemäß Richtlinie erfüllt sein, etwa Qualitätsverbesserung, Neuausrichtung, Infrastrukturmaßnahmen oder Umwelt- und Sicherheitsinvestitionen. Für den Nachhaltigkeitsbonus ist zusätzlich eine Maßnahme aus den Bereichen Ökologie, Mitarbeiter:innen und Regionen oder Wirtschaft und Digitalisierung erforderlich. Mit dieser Kombi aus klassischen Kreditzuschüssen und Bonusanreizen werden nachhaltige Modernisierungen und Digitalisierungsprojekte im Wiener Tourismus gefördert und langfristig verankert.