Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Kultur- und Kreativwirtschaft
Zuschüsse für Maßnahmen zur Stärkung der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft (Kongresse, Workshops, Festivals u. a.) mit bis zu 90 % Förderung; Festbetragsfinanzierung bis 5.000 € möglich. Anträge können fortlaufend gestellt, jedoch spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Hessen unterstützt im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung Vorhaben zur Stärkung der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft. Gefördert werden u. a. Wissenstransfer (Kongresse, Konferenzen, Workshops, Festivals), Markterschließung, Vernetzung und Kooperation, Imagebildung, Talentaktivierung, Nachwuchsförderung und Fachkräftesicherung.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Honorare für Dritte
- Mieten für Räumlichkeiten
- Miete und Leasing von Ausstattungsgegenständen
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Individuelle Rechts-, Steuer- und Planungsberatungen
- Überwiegend eigene unternehmerische Betätigung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung des Vorhabens in Hessen
- Beachtung der allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung
- Keine ausschließliche Förderung nicht erwerbswirtschaftlicher Kultur- oder Soziokulturprojekte
- Keine Filmförderung durch HessenFilm & Medien GmbH
- Keine Angebote ohne Hessenbezug
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblatt Antrag Kreativwirtschaft
- Formblatt Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Funktionsbeschreibung Kreativwirtschaft
- Merkblatt Personalkostentabelle Kreativwirtschaft
- Mitteilung Andere Zuwendungsgeber
- Formblatt Erklärung De-minimis
- Richtlinie zur Gründungs- und Mittelstandsförderung
- Datenschutzhinweise
- Formblatt Bericht Kreativwirtschaft
- Formblatt Mittelabruf Kreativwirtschaft
- Formblatt Verwendungsnachweis Kreativwirtschaft
- Merkblatt Publizitätsvorschrift Kreativwirtschaft
Bewertungskriterien
- Erfüllung der Förderziele
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit
- Innovationsgehalt
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Kultur- und Kreativwirtschaft richtet sich an Akteur:innen der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft und unterstützt Projekte mit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bereits ab 5.000 € erhält die Initiative eine Festbetragsfinanzierung, die Maßstäbe setzt für Kongresse, Konferenzen, Workshops und Festivals. Gefördert werden zahleiche Maßnahmen: Wissenstransfer, Markterschließung, Vernetzung und Kooperation ebenso wie Imagebildung, Talentaktivierung, Nachwuchsförderung und Fachkräftesicherung. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Personalkosten, Honorare für Dritte, Miete und Leasing von Räumlichkeiten sowie Ausstattungsgegenständen, geringwertige Wirtschaftsgüter, projektbezogene Material- und Druckkosten sowie Reise- und Spesenauslagen. Nicht gefördert werden individuelle Rechts-, Steuer- und Planungsberatungen oder überwiegend eigene unternehmerische Tätigkeiten.
Antragsberechtigt sind Organisationen, Institutionen und Initiativen der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft, öffentliche Körperschaften (insbesondere Hochschulen und Kammern) sowie juristische und natürliche Personen. Die Realisierung erfolgt in der Regel in Hessen, Ausnahmen bleiben vorbehalten. Der Antrag kann fortlaufend gestellt, aber spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Kernkriterien der Bewilligung sind die Erfüllung der Förderziele, wirtschaftliche Tragfähigkeit, Innovationsgehalt und Nachhaltigkeitsaspekte. Die Hessen Agentur GmbH fungiert als zentrale Bewilligungsbehörde und begleitet Interessierte von der Beratung über die Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisführung. Mit diesem Förderangebot setzt das Land Hessen Impulse für einen lebendigen, zukunftsfähigen Kreativstandort.
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