Darlehen

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)

Darlehen für Existenzgründung, Unternehmensfestigung und Betriebsmittel im Saarland: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal EUR 2 Mio.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: Maximal EUR 2 000 000 pro Vorhaben
Förderquote: 100%

Förderziel

Der Kredit Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) unterstützt Existenzgründer:innen, Existenzfestiger:innen, Freiberufler:innen und kleine und mittlere Unternehmen im Saarland bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln mit dem Ziel, nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg zu sichern und Arbeitsplätze zu schaffen.

Förderfähige Ausgaben

  • Grundstücke und Gebäude
  • Gewerbliche Baukosten
  • Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge und Einrichtungen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Ausgaben für Technologietransfer (Patentrechte, Lizenzen, Fachwissen)
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Umschuldungen und Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
  • Treuhandkonstruktionen
  • Stille Beteiligungen
  • Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit
  • Ausübung der Tätigkeit im Haupterwerb
  • Eintragung im Handelsregister und aktive Geschäftsführung

Beschreibung

Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) des Saarlandes richtet sich an Existenzgründer:innen, Existenzfestiger:innen, Freiberufler:innen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im Saarland ansässig oder tätig sind. Ziel des Darlehens ist die Absicherung nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolgs und die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen durch die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Voraussetzung ist eine fachliche und kaufmännische Qualifikation, die Ausübung der Tätigkeit im Haupterwerb sowie die Eintragung und aktive Geschäftsführung im Handelsregister. Ausgeschlossen sind unter anderem Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen sowie Sanierungsfälle im Sinne der EU-Leitlinien.

Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit einer Höchstsumme von 2 Mio. EUR pro Vorhaben. Zum förderfähigen Umfang zählen unter anderem der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, gewerbliche Baukosten, Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Ausgaben für Technologietransfer, Warenlager sowie Umlaufmittel. Die Laufzeit kann je nach Finanzierungsbedarf variabel gestaltet werden, teils mit tilgungsfreier Anlaufphase. Eine Kombination mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Anträge können jederzeit über Kreditinstitute oder Hausbanken gestellt und an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) weitergeleitet werden.

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