Gründungsstipendium.NRW
Stipendium des Landes NRW für innovative Existenzgründungen: 1.200 € pro Monat für bis zu 12 Monate, Antrag über akkreditiertes Gründungsnetzwerk innerhalb von 12 Monaten nach Gewerbeanmeldung.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung innovativer Gründungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen, um Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit deutlichem Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmal zu unterstützen und Gründerinnen und Gründern Freiraum für die Umsetzung ihrer Geschäftsidee zu geben.
Förderfähige Ausgaben
- Lebensunterhalt
- Investitionen in das Start-up
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintrag nicht länger als 12 Monate zurückliegend
- Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen
- Gründung oder Führung eines nicht börsennotierten Kleinstunternehmens ohne Gewinnausschüttungen
- Eigene Geschäftsführung oder Prokura mit relevantem stimmberechtigten Anteil
- Hauptberufliche Durchführung des Gründungsvorhabens (max. 14,99 Std. Nebentätigkeiten)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ideenpapier
- Begründetes Votum der Jury (Förderempfehlung)
- Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion
- Nachweis des Wohnsitzes in NRW
- Gründungsunterlagen (bei bereits gegründeten Unternehmen)
Bewertungskriterien
- Innovationsgrad der Geschäftsidee
- Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmal
- Nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten
- Qualifikation des Gründerteams bzw. der Gründerin und des Gründers
Beschreibung
Das Gründungsstipendium.NRW richtet sich an Existenzgründer:innen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die innerhalb der letzten zwölf Monate ein innovatives Kleinstunternehmen gegründet haben oder gründen möchten. Als Zuschuss des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW gewährt es monatlich 1.200 Euro pro Gründer:in über eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten. Ziel ist die Realisierung neuartiger Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit klarem Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmal, um Gründer:innen den notwendigen Freiraum für die Umsetzung ihrer Geschäftsidee zu geben. Eine schriftliche Empfehlung durch eines der akkreditierten Gründungsnetzwerke und der Nachweis eines Betriebssitzes in NRW sind ebenso Voraussetzung wie die hauptberufliche Verfolgung des Vorhabens (Nebentätigkeiten bis 14,99 Stunden pro Woche sind zulässig).
Förderfähige Ausgaben umfassen den Lebensunterhalt sowie Investitionen in das Start-up. Bewertet wird nach Innovationsgrad, Kundennutzen, nachhaltigen Erfolgsaussichten und Qualifikation des Gründer:innen-Teams. Antragsteller:innen reichen ein Ideenpapier, das begründete Votum der Jury, ein Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, einen Wohnsitznachweis und gegebenenfalls Gründungsunterlagen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW ein. Vor der Antragstellung erfolgt ein Pitch vor einer Jury eines akkreditierten Gründungsnetzwerks – innerhalb von zwölf Monaten nach Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintrag. Dank fortlaufender Fördermöglichkeiten begleitet das Stipendium praxisnah von der Ideenskizze bis zur erfolgreichen Markteinführung.