Gründungszuschuss
Finanzielle Unterstützung für arbeitslose Existenzgründer – sechs Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds plus 300 € zur sozialen Absicherung, anschließend neun Monate 300 € monatlich; Anträge vor Aufnahme der Selbstständigkeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Gründungszuschuss unterstützt arbeitslos gewordene Personen beim Schritt in die Selbstständigkeit, indem er in der Anlaufphase den Lebensunterhalt sichert und eine pauschale soziale Absicherung gewährt, sofern eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit des Vorhabens bestätigt und hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt.
Förderfähige Ausgaben
- Lebensunterhalt
- Soziale Absicherung
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bezug von Arbeitslosengeld
- Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen
- Tragfähigkeitsnachweis durch eine fachkundige Stelle
- Hauptberufliche Selbstständigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
- Lebenslauf
- Qualifikationsnachweise
- Gewerbeanmeldung
Bewertungskriterien
- Tragfähigkeit der Existenzgründung
- Fachliche und unternehmerische Eignung
- Hauptberufliche Selbstständigkeit
Beschreibung
Mit dem Gründungszuschuss unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit Gründungswillige deutschlandweit beim Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit. Die Förderung richtet sich an Arbeitslosengeldbeziehende, die eine fachkundige Stellungnahme von Expert:innen vorlegen und eine tragfähige Existenzgründung planen. Ziel ist es, den Lebensunterhalt in der Anlaufphase zu sichern und eine pauschale soziale Absicherung zu gewährleisten. Interessierte Teilnehmende können den Zuschuss bereits vor Gewerbeanmeldung oder Anzeige beim Finanzamt beantragen und erhalten vorab eine qualifizierte Beratung durch die zuständige Agentur für Arbeit.
Die Förderung erstreckt sich über insgesamt 15 Monate und gliedert sich in zwei Phasen: In den ersten sechs Monaten wird das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro zur sozialen Absicherung monatlich ausgezahlt, anschließend folgen neun Monate à 300 Euro. Fördervoraussetzungen sind der Bezug von Arbeitslosengeld mit mindestens 150 Restanspruchstagen, hauptberufliche Selbstständigkeit und der Nachweis durch Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf, Qualifikationsnachweise sowie die Stellungnahme einer Expert:innen-Stelle und die Gewerbeanmeldung. Der Zuschuss ist nicht rückzahlungspflichtig.