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GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Zuschussprogramm für kleine gewerbliche Unternehmen in Brandenburg zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen sowie zum Ausgleich von Standortnachteilen. Förderfähig sind Investitionen ab 60.000 EUR bis 3 Mio. EUR.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von kleinen gewerblichen Unternehmen einschließlich des Tourismusgewerbes in Brandenburg bei Investitionsvorhaben, um neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen oder vorhandene zu sichern sowie Standortnachteile auszugleichen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten ab 60.000 EUR bis 3 Mio. EUR
- Baumaßnahmen
- Maschinen und Anlagen
- Immaterielle Wirtschaftsgüter
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ersatzbeschaffung
- Kauf von Grundstücken
- PKW / LKW / sonstige Fahrzeuge
- Eigenleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kleine Unternehmen gemäß EU-KMU-Definition
- Unternehmen in Schwierigkeiten ausgeschlossen
- Beratung zu „Guter Arbeit“ bei der WFBB
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Investitionsgüterliste
- Projektbeschreibung
- Wirtschaftsplan
- Anlage 3 (GuV / Liquiditätsplanung)
- Stellungnahme der Kammer
Bewertungskriterien
- Anzahl geschaffener Dauerarbeitsplätze
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit
- Regionalwirtschaftlicher Effekt
Beschreibung
Die GRW-G Förderrichtlinie des Landes Brandenburg richtet sich speziell an kleine gewerbliche Unternehmen, einschließlich des Tourismusgewerbes, die Investitionsvorhaben in Betriebsstätten im Land realisieren. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Produktionsdiversifizierung, grundlegende Prozessumstellungen und Übernahmen stillgelegter oder bedroht geschlossener Betriebe durch unabhängige Investoren. Ziel ist die Schaffung und Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze ebenso wie der Ausgleich von Standortnachteilen in strukturschwachen Regionen. Zuwendungsfähig sind Investitionen ab 60 000 EUR bis maximal 3 Mio. EUR. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten (Baumaßnahmen, Maschinen, immaterielle Wirtschaftsgüter) in Höhe von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben in C-Fördergebieten bzw. bis zu 20 % in D-Fördergebieten (zusätzlicher 10 %-Punkt-Zuschlag in an Polen angrenzenden C-Gebieten). Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 25 % der EU-KMU definierten Unternehmen sowie der Nachweis regionalwirtschaftlicher Effekte durch eine Erhöhung der Jahres-Abschreibungen um min. 50 % bzw. eine Steigerung der Dauerarbeitsplätze um 10 %. Eine fachliche Stellungnahme der Industrie- bzw. Handwerkskammer sowie eine Beratung zu „Guter Arbeit“ sind verbindliche Antragsvoraussetzungen.
Für die Antragsprüfung sind unter anderem eine detaillierte Projektbeschreibung, Investitionsgüterliste, Wirtschafts- und Finanzplan, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Positionierung am Markt sowie Genehmigungen und Zuwendungsbescheid relevante Planungsunterlagen vorzulegen. Das Investitionsvorhaben darf vor Förderbescheid-Empfang auf eigenes Risiko begonnen werden und ist innerhalb von 36 Monaten umzusetzen. Erstmals besetzte Dauerarbeitsplätze und Investitionen müssen mindestens fünf Jahre erhalten bleiben. Eine Nachbewilligung kann vorgenommen werden, wenn die Zielvorgaben (Arbeitsplatzzahl, Investitionsvolumen) erfüllt und Qualitätskriterien, etwa im Tourismusbereich (Barrierefreiheit, Umweltzertifizierungen), eingehalten werden. Die ILB übernimmt die Bewilligung, Beratung und Auszahlung der Zuschüsse, die auch für Transformations- und Nachhaltigkeitsinvestitionen im Rahmen des laufenden Haushaltsjahres beantragt werden können.
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